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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16

Wortprotokoll

Der Steuerhinterziehung ist ja gerade inhärent, dass der genaue Umfang der dem Staat entgangenen Steuern nicht bekannt ist. Es gibt verschiedene Schätzmethoden: Vergleich des steuerlich deklarierten Haushalteinkommens mit dem statistisch erhobenen Volkseinkommen, Schätzungen aufgrund von Bankdaten oder solche aufgrund der Verrechnungssteuerstatistik. Diese Schätzungen beruhen alle auf Variablen und diese wiederum auf Annahmen. Dementsprechend sind die Ergebnisse solcher Schätzungen spekulativ und lassen zumindest keine gesicherten Erkenntnisse zu. Kalkulationen potenzieller Steuerausfälle sind daher wenig aussagekräftig und meines Erachtens auch nicht zielführend. Es ist nicht wirklich hilfreich, den bereits bestehenden Schätzungen eine weitere spekulative Schätzung hinzuzufügen; wir haben ja schon verschiedene Schätzungen.

Wissen Sie, Frau Nationalrätin Kiener Nellen, wenn wir jetzt im Jahr 1962 wären, würde ich Ihnen sagen, ich könne Ihnen einen solchen Bericht machen. Damals waren die Verhältnisse im Steuerbereich noch etwas einfacher, sie waren durchschaubarer, und die Grundkomponenten für Schätzungen waren auch etwas klarer als heute. Ich bin aber der Auffassung, dass es nichts bringt, weitere Schätzungen vorzunehmen und dann immer betonen zu müssen, es seien nur Schätzungen, man habe Annahmen getroffen. Der Nutzen von Schätzungen über das Ausmass der Steuerhinterziehung ist nicht sehr gross.

Meines Erachtens muss es vielmehr das Ziel sein, die Steuermoral zu fördern, die Steuerdelinquenz zu senken und bei Verdacht auf Steuerstraftaten - auf Steuerhinterziehung und -betrug - dann auch konsequent vorzugehen. Das wollen wir auch tun. Eine umsichtige Finanzpolitik hat sicher positive Auswirkungen auf die Steuermoral - und das, was Sie sagen, Frau Nationalrätin Kiener Nellen, tun wir dort nicht, zumindest schlägt es der Bundesrat nicht vor: Wir machen nicht irgendwelche Sparübungen an Orten, an denen sie nicht erforderlich sind, und in Bereichen, die vielleicht auch weniger vertretbar sind. Auch der Verzicht auf Steueramnestien zeitigt positive Auswirkungen auf die Steuermoral, und das Gleiche gilt sicher auch für ein Steuerstrafrecht, das die Steuergerechtigkeit erhöht, das umsetzbar, transparent und nachvollziehbar ist.

In diesem Zusammenhang sage ich Ihnen gerne, dass Sie Ende 2015 eine Botschaft unterbreitet erhalten werden, in der Sie diese Kriterien überprüfen können.

Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen.