Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin Gössi, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass die Solidarität zwischen Geben und Nehmen gegenseitig sein muss; da sind wir uns einig. Wenn Sie schauen, was die Ziele des neuen Finanzausgleichs waren, dann sehen Sie unter anderem, dass der Finanzausgleich für die verschiedenen Kantone steuerbar und planbar sein soll - und das ist er seit 2008. Wir legen die Ausgleichszahlungen auf vier [PAGE 1539] Jahre an, Sie beschliessen sie für vier Jahre, und sie werden dann entsprechend auch ausbezahlt. Der Grundbeitrag des Bundes wird immer der Entwicklung des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone angepasst.

Die ressourcenstarken Kantone zahlen in den Finanzausgleich, das wurde gesagt, einen einheitlichen Prozentsatz ihres überdurchschnittlichen Ressourcenpotenzials. Sie bezahlen also einen kleinen Teil von dem, was über dem Steuerpotenzial eines Durchschnittskantons liegt, also einen kleinen Teil von dem, was über dem Ressourcenindex-Wert von 100 Punkten liegt. In den letzten vier Jahren waren es nämlich 20 Prozent. Wir schlagen Ihnen für die künftigen Jahre gut 18 Prozent vor. Nur diesen Anteil zahlen sie ein. 80 Prozent von dem, was über dem Durchschnitt liegt, behalten sie selbstverständlich für ihre Handlungsfreiheit, was auch richtig ist.

Es ist auch richtig, dass die ressourcenstarken Kantone insgesamt bezahlen und dass sie ausgleichen, wenn einer von ihnen etwas schwächer wird. Wenn Sie schauen, was es in den Kantonen für Entwicklungen gegeben hat, dann sehen Sie, dass in den letzten Jahren kein Kanton übermässig mehr als das, was ursprünglich als Bandbreite vorgesehen war, bezahlt hat. Auch der Kanton Schwyz, der im Vergleich zu seinen Ressourcen viel an den Finanzausgleich geleistet hat, das ist klar, hat nicht übermässig bezahlt, wenn man den Durchschnitt anschaut.

Ich möchte Ihnen jetzt auch etwas sagen, das immer wieder vergessen wird: Man geht bei der Berechnung von dem aus, was ein Kanton an Steuererträgen - Einkommens- und Vermögenssteuer auf der einen Seite und Gewinnsteuer auf der anderen Seite - bei den natürlichen und juristischen Personen haben könnte, wenn er den durchschnittlichen Steuersatz anwenden würde. Man geht von dem aus, was er alles ausnützen könnte, und nicht davon, was er effektiv an Steuern einnimmt. Man geht von seinem Steuerpotenzial aus. Wenn Kantone sehr tiefe Steuern haben, dann verstehe ich, dass man sagt, man müsse sogar über Steuererhöhungen nachdenken, um die Leistungen zu erbringen. Der Ansatz ist aber das Potenzial an Steueraufkommen, das in einem Kanton vorhanden ist. Die Voraussetzungen im Kanton Schwyz, im Kanton Zug und im Kanton Wallis oder auch im Kanton Bern sind da natürlich unterschiedlich.

Alles in allem funktioniert das System bis jetzt - mit gewissen Schwankungen, das sagen Sie mit Recht, Frau Nationalrätin Gössi. Wir werden es auch immer wieder überprüfen, und wir haben beim Wirksamkeitsbericht jetzt dann die Gelegenheit, darüber zu diskutieren.

Ich möchte Sie aber bitten, die Motion abzulehnen.