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Gössi Petra · Nationalrat · 2014-09-16

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Die Motion verlangt eine Anpassung bei der Berechnung der Geberbeiträge an den NFA. Nach heutiger Regelung wird die Höhe des Gebertopfes der Kantone mit Bundesbeschluss für vier Jahre fix festgelegt. Wenn ein Geberkanton nun an Ressourcenstärke verliert, schlägt das auf seine Leistungsfähigkeit durch, und er muss weniger in den Gebertopf bezahlen. Die Lücke, die entsteht, muss durch die verbleibenden Geberkantone gefüllt werden. Das hat in den letzten Jahren zu folgender Situation geführt:

Der Kanton Zürich hat aufgrund der Finanzkrise an Ressourcenstärke verloren, da er einen grossen Teil seiner Ressourcenstärke den Banken zu verdanken hat. Die zwei Grossbanken bezahlen seit 2008 keine Steuern mehr, was zur Folge hat, dass die Ressourcenstärke des Kantons Zürich um 6 Prozent geschrumpft ist. Dieser Ausfall muss nun durch die anderen Geberkantone getragen werden, obwohl die Ressourcenstärke dieser Kantone nicht im gleichen Mass gewachsen ist, wie die Beitragszahlungen in den NFA gestiegen sind. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass das Ressourcenpotenzial des Kantons Zug um rund 30 Prozent gewachsen ist, die Beitragszahlungen aber um rund 45 Prozent. Im Kanton Schwyz ist das Missverhältnis noch viel deutlicher: Hier ist das Ressourcenpotenzial um 45 Prozent gewachsen, die Zahlungen pro Kopf im gleichen Zeitraum aber um satte 180 Prozent. Das Wachstum der Beitragszahlungen ist also weit überproportional im Verhältnis zum Wachstum des Ressourcenpotenzials.

Der gleiche Mechanismus trifft aber auch die Nehmerkantone. Es ist wichtig, dass Sie das sehen, weil der Grossteil von Ihnen aus Nehmerkantonen kommt. Wenn ein Nehmerkanton einen Einbruch erleidet, absorbiert er einen deutlich höheren Anteil aus dem Gebertopf. Wenn dies ein grosser Kanton ist wie der Kanton Bern, schlägt dies sofort voll auf die kleinen Kantone durch, weil diese die reduzierten Zahlungen prozentual am härtesten treffen.

Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung in der Stellungnahme zur Motion damit, dass der Finanzausgleich planbar sein müsse. Die Planbarkeit verlange, dass der Gesamtbeitrag der Geberkantone unverrückbar sei; das führt zwangsmässig zur Solidarhaftung zwischen den Geberkantonen. Mit dieser Argumentation übergeht der Bundesrat aber die Anliegen der Kantone. Bei den Kantonen geht nämlich genau diese Planbarkeit verloren. Ein Kanton ist auf Gedeih und Verderb auf die Entwicklung der anderen Kantone angewiesen, ohne dass er dazu tatsächlich etwas beitragen könnte.

Zudem sollte im NFA nur umverteilt werden, was auch tatsächlich erwirtschaftet wurde. Da dies aber nicht der Fall ist, kratzt die Solidarhaftung zwischen den Kantonen am Solidaritätsgedanken, der die Schweiz bisher stark gemacht hat. Als bekannt wurde, dass Kantone wie Genf, Basel-Stadt, Waadt und Zürich zu viele Krankenkassenprämien bezahlt haben, haben diese Kantone eine Protestlawine losgetreten, die mit zivilem Ungehorsam vergleichbar ist - mit Erfolg, die Solidarität spielte.

Ich bitte Sie, denken Sie bei der Ausgestaltung des NFA einfach an die Solidarität zwischen Gleichberechtigten. Regelungen, die in einem System zu massiv mehr Profiteuren als Bezahlern führen, werden dem Staat sonst auf lange Zeit mehr schaden als nützen. In einem politischen System, das auf Solidarität und Freundschaft zwischen gleichen Staatsebenen baut, sollten die Machtverhältnisse ausgeglichen sein.

Ich bitte Sie um Unterstützung für meine Motion, dies umso mehr, als auch der Bundesrat in der aktuellen Botschaft zur Ausstattung der Finanzausgleichsgefässe immerhin anerkennt, dass die Solidarhaftung beim nächsten Wirksamkeitsbericht, der in vier Jahren zur Diskussion steht, korrigiert werden soll. Das heisst immerhin, dass der Handlungsbedarf erkannt ist. Es gibt meines Erachtens aber keinen Grund, die Geberkantone um weitere vier Jahre zu vertrösten. Ich bitte Sie, bereits jetzt zu handeln, und danke Ihnen für Ihre Unterstützung.