Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16
Wortprotokoll
Herr Nationalrat de Buman hat natürlich Recht, wenn er sagt, die Antwort sei nicht sehr originell und etwas sehr formalistisch. Das ist so; die Fragestellung war entsprechend. Was wir aber gemacht haben - ich möchte Sie bitten, dass Sie das anerkennen, Herr Nationalrat de Buman - ist Folgendes: Wir haben gearbeitet. Wir haben zwar Nein gesagt, aber wir haben gearbeitet: Wir haben die Beschaffungskonferenz des Bundes beauftragt, eine gesamtheitliche Analyse durchzuführen und einmal zu schauen, ob die Vorbehalte und auch Vorwürfe, die in verschiedenen Vorstössen gemacht wurden, tatsächlich einen Hintergrund haben bzw. berechtigt sind. Wir haben mit der Studie "Sprachbarrieren im öffentlichen Beschaffungswesen der Bundesverwaltung?", die wir gemacht haben - die Studie liegt vor -, festgestellt, dass tatsächlich eine Untervertretung der lateinischen Regionen bei der Vergabe von Aufträgen des Bundes gegeben ist; das ist also bestätigt worden. Es ist auch aufgezeigt worden, dass die Sprache nur einer von verschiedenen Gründen ist - aber immerhin es ist einer, und es ist ein wichtiger Grund.
Der Bundesrat hat darum, auch gestützt auf Empfehlungen dieses Berichtes, beschlossen, dass die Eingaben der Verfahrensteilnehmer künftig in allen drei Amtssprachen zuzulassen sind, also in allen drei Amtssprachen gemacht werden können. Wir haben auch gesagt, dass im Einladungsverfahren nach Möglichkeit mindestens ein Angebot verlangt werden soll, das von einem Anbietenden aus einer anderen Sprachregion stammt, damit man dann mindestens von zwei Sprachregionen Angebote hat. Beide Massnahmen sollen im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts auch umgesetzt werden. Der Bundesrat hat die Beschaffungskonferenz auch beauftragt, die übrigen Empfehlungen - es gibt verschiedene Empfehlungen in dieser Studie - zu prüfen und dann auch weitere Empfehlungen vorzuschlagen und umzusetzen.
Ich kann also heute sagen, dass den Anliegen des Motionärs mindestens zu einem Teil entsprochen worden ist. Die Ablehnung war eine formelle Ablehnung, und inhaltlich kann ich heute der Motion auch zustimmen.