AB 16669
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-28
Wortprotokoll
Mit meinem Antrag präzisiere ich den Entwurf des Bundesrates und den Antrag der Kommission, die grundsätzlich bestimmen, der obligatorische Unterricht in den Berufsfachschulen sei unentgeltlich. Weshalb mache ich eine Präzisierung und sage, es dürfen weder Schulgelder noch Gebühren erhoben werden? Nach der heutigen Praxis ist es so, dass die Kantone dieses Gesetz vollziehen. Sie werden auch das neue Gesetz vollziehen. Bis jetzt haben die Kantone sowohl Gebühren, beispielsweise Einschreibgebühren, wie auch Schulgelder erhoben.
Meine Frage ist nun: Ist der Begriff "unentgeltlich" so zu interpretieren, dass in Zukunft weder Gebühren noch Schulgelder erhoben werden können? Wenn das so ist - und diese Frage geht an die Kommission und auch an den Bundesrat -, wäre ich allenfalls bereit, meinen Antrag, der eine Präzisierung ist, zurückzuziehen. Ich möchte aber nicht, dass in Zukunft für die Berufsfachschulen ein Spielraum offen bleibt, um beispielsweise bei den Betrieben Einschreibgebühren zu kassieren oder nur bei den Schülerinnen und Schülern auf das Schulgeld zu verzichten, die Betriebe aber weiterhin mit Schulgeldern zu belasten.