Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2001-11-29
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2001-11-29
Wortprotokoll
Ich bin wahrlich keine Feministin. Man braucht auch gar keine Feministin zu sein, um der Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" nicht zuzustimmen; denn der gesunde Menschenverstand genügt dazu. Aufgrund des gesunden Menschenverstandes ist es mir einfach unverständlich, dass man Frauen jedes Mass an Eigenverantwortung absprechen will. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in jedem Fall eine Frage des persönlichen Gewissens und nicht die Frage einer akuten Lebensgefahr. Es ist nicht angezeigt, dass sich Frauen und Männer in die ganz persönliche Angelegenheit einer Schwangeren einmischen, besonders wenn die Einmischung so weit geht, dass unbeteiligte Aussenstehende als Richterinnen und Richter auftreten, die ihre eigene Überzeugung anderen auferlegen wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Befürworter dieser Initiative: Ihre Haltung, die meist auf einem religiösen Hintergrund basiert, gilt es unbedingt zu respektieren. Man darf sie auch nicht in Zweifel ziehen oder ihr gar mit Unverständnis begegnen; denn von einer Fristenlösung muss niemand Gebrauch machen. Wer nicht will, der muss wirklich nicht. Aber es widerspricht jedem liberalen Grundsatz, die eigene Haltung anderen aufzuzwingen, besonders in einer Angelegenheit, die kein eigentliches Politikum darstellt, sondern auf der emotionalen und ganz persönlichen Ebene anzusiedeln ist. Bitte akzeptieren Sie doch, dass Frauen eigenständige und eigenverantwortliche Mitglieder unserer Gesellschaft sind, [PAGE 1607] die diese Art von Bevormundung, von Vormundschaft gar nicht brauchen, die selbst urteilen können und auch dementsprechend handeln wollen, sei dies nun im Sinne der Initianten und Initiantinnen oder aber ganz im Gegensatz dazu.
Dass Beratungsstellen werdenden Müttern in Not offen stehen, dass sich werdende Väter ebenfalls beraten lassen dürfen, ist schon heute eine Selbstverständlichkeit, so wie der konsultierte Frauenarzt ebenfalls sensibel auf diese besondere Situation eingehen wird. Unbegreiflich ist mir jedoch der von den Initianten beabsichtigte Bundesverfassungsartikel 116a Absatz 2 Litera c. Wie bitte kann einer werdenden Mutter, deren Schwangerschaft eine Folge von Gewaltanwendung, sprich: Vergewaltigung, ist, zugemutet werden, ihr Kind auszutragen, wenn sie dies doch aus so verständlichen Gründen nicht will und nicht kann?
Das Zugeständnis, das Sie machen, dass sie das Kind zu einem frühen Zeitpunkt zur Adoption freigeben darf, ist beinahe zynisch. Mit dieser Litera c wird die Frau - ich wiederhole es hier - ohne jegliche Rücksichtnahme auf ihre persönlichen Gefühle zu einer Reproduktionshülle degradiert. Das kann und darf einfach nicht so sein. Damit wird die Würde der Menschen, und ich zähle die Frauen eben dazu, zutiefst verletzt.