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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2013-09-19

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-19

Wortprotokoll

In den Artikeln 7 und 8 dieses Gesetzes sind die altersabhängige Abgabebeschränkung und die Angebotsvorschriften geregelt. Das ist gut so. Damit die Einhaltung dieser Bestimmungen auch überprüft werden kann - und darum geht es -, braucht es das Instrument der Testkäufe. Es ist ein einfaches und wirksames Instrument; alle anderen Instrumente, z. B. die Überwachung, wären sehr viel aufwendiger. Artikel 13 bildet die rechtliche Grundlage für die Testkäufe, und diese Rechtsgrundlage ist dringend nötig, um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Ich staune übrigens über die Argumentation von Kollegin Flückiger. Sie kommt aus dem Kanton Aargau, wo man diese Problematik kennt: Man macht Testkäufe ohne Rechtsgrundlage, und man hat mit den Testkäufen sehr gute Erfahrungen gemacht. Dafür würden wir nun eine korrekte Rechtsgrundlage schaffen.

Ohne die Möglichkeit, die Einhaltung der Alterslimiten zu überprüfen und die Alkoholabgabe falls nötig zu ahnden, bleiben die Bestimmungen zu den Limiten toter Gesetzesbuchstabe. Deshalb ist die Schaffung von Rechtsgrundlagen für Testkäufe ein wichtiges Instrument für den Jugendschutz.

Auswertungen der Testkäufe zeigen, dass weiterhin in einem von drei Fällen Alkohol an Minderjährige verkauft wird. Und dort, wo heute Testkäufe gemacht werden, zeigt das auch Wirkung: Das Personal wird sensibilisiert, der Jugendschutz wird verbessert.

21 Kantone haben sich in der Vernehmlassung positiv geäussert, sie begrüssen diesen Artikel, damit in dieser Frage endlich Rechtssicherheit besteht. Nebst den Kantonen sind auch viele Organisationen und auch der Detailhandel für diese Bestimmungen.

Dem Anliegen bezüglich der Verantwortung des Personals hat der Ständerat mit seiner Ergänzung in Absatz 2, dass gegen das Unternehmen vorgegangen werden kann, Rechnung getragen. Die Straf- und Verwaltungsverfahren, die sich aus den Ergebnissen der Testverkäufe ergeben, können gegen die Unternehmen, die damit in der Verantwortung sind, geführt werden. Und die Unternehmen tun einiges: Sie schulen das Personal, und sie sensibilisieren. Aus Sicht der Unternehmen ist das eine sinnvolle Ergänzung.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia auf Streichung von Artikel 13 abzulehnen. Ich muss schon sagen, die Argumentation von vorhin war sehr einseitig bzw. hat gewisse Sachen ausgeblendet. Das Bundesgericht hat gesagt, das Parlament bzw. der Gesetzgeber solle die rechtliche Grundlage schaffen, sie bestehe noch nicht. Genau das machen wir jetzt, und damit haben wir hier einen wichtigen Pflock eingeschlagen. Was die verdeckten Ermittlungen angeht, kann man aus den Materialien, in der Ständeratsdebatte, nachlesen - das hat Kollegin Keller-Sutter dort erläutert, und sie ist ja in diesen Fragen sehr bewandert -, dass eben genau mit der Änderung der Strafprozessordnung die Ermittlung und die verdeckte Fahndung spezifiziert wurden und auch in dieser Beziehung die Argumentation von Frau Flückiger nicht mehr stimmt.

Aber es ist wichtig, dass wir im Gesetz, das wir nun machen, auch die Möglichkeit geben, das zu überprüfen. Wenn Sie hier diesen Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia auch noch annehmen, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Bitte verändern Sie den Zweckartikel dieses Gesetzes! Dann ist es kein Gesetz mehr, um den problematischen Alkoholkonsum und die Schäden, die dadurch verursacht werden können, zu vermindern, und es ist kein Gesetz mehr, um insbesondere die Jugend zu schützen, sondern dann ist es ein Gesetz, um den Konsum zu fördern, den Handel zu stärken, und alles andere vergessen Sie!

Lehnen Sie diesen unsinnigen Minderheitsantrag ab, lehnen Sie auch den Einzelantrag Flückiger Sylvia zu Artikel 13a0 ab, und verschaffen Sie wenigstens in einem kleinen Punkt dem Zweckartikel dieses Gesetzes noch Nachachtung!