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Ritter Markus · Nationalrat · 2013-09-19

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-19

Wortprotokoll

Probleme soll man dort lösen, wo sie vorhanden sind. Wir von der CVP/EVP-Fraktion haben grosses Verständnis für die Städte und für die Regionen, die grosse Probleme mit Alkoholkonsumenten haben. Wir sehen aber auch grosse ländliche Regionen - wie die Innerschweiz, das Appenzellerland, bei uns das Toggenburg, den Kanton Graubünden -, in denen kaum Probleme mit Alkoholkonsumenten vorhanden sind. Das fordert uns gerade hier bei der Legiferierung heraus. Das neue Alkoholhandelsgesetz hat diesen Gedanken aufgenommen, und das ist sehr wichtig.

Heute ist in der Presse bereits falsch informiert worden: Die Kantone hätten, aufgrund des Alkoholgesetzes, bereits heute die Möglichkeit, in wichtigen Bereichen selber tätig zu werden. Mit dem Alkoholhandelsgesetz, und das hat der Bundesrat richtig vorgeschlagen, werden den Kantonen weitreichende Kompetenzen eingeräumt. Sie können nämlich, gemäss den Artikeln 4 und 5, die Werbung beschränken, gerade auch im Umfeld von grossen Sportveranstaltungen. Gemäss Artikel 6 können sie die Bewilligungspflicht ausweiten. Und, ganz wichtig für Sie, gemäss Artikel 11 können sie den Handel mit Spirituosen und weiteren alkoholischen Getränken einschränken. Darum ist es wichtig, dass das Alkoholhandelsgesetz hier umfassend ist.

Wir haben dann in der Kommission noch Anträge gestellt, um diese Kompetenzen auch den Städten und Gemeinden zu geben. Wir haben uns von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf aber davon überzeugen lassen, dass die Kantone die Möglichkeit haben, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, diese Kompetenzen über ihre kantonale Legiferierung an die Städte und Gemeinden weiterzugeben. Das macht Sinn und ist auch der Wunsch der Städte und Gemeinden. Dieses Gesetz ist in diesem Bereich also sehr flexibel und sehr durchdacht, und es berücksichtigt angemessen die Wünsche und Bedürfnisse, die in der Schweiz sehr unterschiedlich sind.

Wenn wir uns dessen bewusst sind, stellen wir fest, dass eben in Artikel 10 die Mehrheit auf dem richtigen Weg ist. Sie will den Bürgern im ganzen Land möglichst viel Freiheit lassen, aber den Kantonen und in der Folge den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, dort zu legiferieren, wo die Probleme sind, und dort Einschränkungen zu beschliessen, wo dies notwendig ist. Ich bitte Sie, sich gerade auch die erwähnten grossen Unterschiede vor Augen zu führen, wenn Sie hier den Entscheid fällen müssen.

Wir sind auch der Meinung, dass ein generelles Nachtverkaufsverbot gerade bei Spirituosen kaum Wirksamkeit hat. Mit wenigen Litern Spirituosen, die man sich auch um 21.45 Uhr statt um 23 Uhr beschaffen kann, ist es möglich, eine grosse Fete abzuhalten. Darum bringt es relativ wenig, hier den Verkauf einzuschränken. Bei grossen Problemen ist aber die Kompetenz der Kantone gewährleistet.

Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Alkoholhandelsgesetz in der Fassung der Kommissionsmehrheit eine Lösung auf dem Tisch haben, die auf die schweizerischen Gegebenheiten Rücksicht nimmt, die auch eine entsprechende föderale Lösung der Probleme zulässt und die persönliche Freiheit unserer Bürgerinnen und Bürger hochhält. Diese Chance sollten wir nutzen!

Ich bitte Sie, bei Artikel 10 den Anträgen der Mehrheit zu folgen.