Lexipedia

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-09-19

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-19

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den ganzen Artikel, also die Absätze 1 und 2, zu streichen und damit der Mehrheit zu folgen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich mit einem Nachtverkaufsverbot und weiteren Markteingriffen als Abstinenz- und Kontrollinstanz aufzuführen, und er soll sich auch nicht als Gesundheitswächter aufführen. Spirituosen dürfen ohnehin nur an Erwachsene abgegeben werden, die Jugendfrage stellt sich hier also gar nicht. Es ist nicht einzusehen, wieso die Wirtschaftsfreiheit und auch die persönliche Freiheit von Erwachsenen eingeschränkt werden sollen.

In der Schweiz besteht überhaupt kein alkoholpolitischer Notstand: Gemäss der Eidgenössischen Alkoholverwaltung ist der Gesamtkonsum reinen Alkohols von 1991 bis 2011 pro Kopf der Wohnbevölkerung von 10,7 auf 8,5 Liter gesunken, was einem Rückgang von mehr als 20 Prozent innerhalb von zwanzig Jahren entspricht. Ich erinnere hier auch an das zum Glück gescheiterte Präventionsgesetz: Regulierungen, Verbote und Kontrollen statt Mündigkeit und Eigenverantwortung. Jetzt soll aber in der Alkoholgesetzgebung mit Verkaufsverboten erneut eingegriffen werden. Mag sein, dass es gut gemeint ist, aber Wirkung erzielen wir damit praktisch keine.

Leider kennen viele Menschen, vor allem solche im jugendlichen Alter, die Grenzen nicht; es sind bei Weitem nicht alle, ich weiss das. Es ist einfach eine Gruppe, aber es sind trotzdem zu viele. Dann muss man sie eben in die Pflicht nehmen und nicht jene Personen der Freiheit berauben, die sich ihres Auftrages und ihrer Aufgaben bewusst sind, die eigenverantwortlich handeln und sich korrekt zu verhalten wissen. Zudem haben wir ja bei Artikel 7 den Jugendschutz gewährleistet, indem vorgeschrieben ist, dass Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen kaufen dürfen, weil es verboten ist.

Hier, mit Artikel 10, erwirken wir keinen Jugendschutz, sondern es sind auch alle Erwachsenen von einem Nachtverkaufsverbot betroffen. Das Nachtverkaufsverbot wird bei den Jugendlichen nur zur Umgehung führen, es nützt einfach nichts. Das haben übrigens auch Jugendverbände so erwähnt. Die Jungen werden lachen, wenn wir so versuchen wollen, die ganze Geschichte auf einen anderen Weg zu leiten, weil es einfach nichts nützt - nicht nur bei den jungen, sondern auch bei den erwachsenen Menschen -, ganz einfach deshalb, weil dieses Verkaufsverbot das anvisierte Ziel der Prävention nie treffen wird.

Aber die vorgesehenen Verkaufs- und Ausschankverbote zwischen 22 und 6 Uhr sind eine unverhältnismässige und schwerwiegende Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und eine unstatthafte Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger. Dagegen wehrt sich die SVP-Fraktion. Mit derartigen Markteingriffen werden die Freiheiten jener mündigen Bürger eingeschränkt, die vielleicht nach 22 Uhr noch eine Flasche Wein kaufen wollen. Damit würde vor allem das Gewerbe unverhältnismässig getroffen, ausgerechnet jene, die sich ohnehin dafür einsetzen, Alkohol nur an Erwachsene auszuschenken, und auf eine verstärkte soziale Kontrolle achten.

Das Nachtverkaufsverbot ist unwirksam, wie ich gesagt habe, es kann ohne Weiteres umgangen werden, und zwar von jungen und alten Menschen. Es nützt also leider auch nichts, um die Alkoholsucht an und für sich zu bekämpfen, die natürlich immer tragisch ist und immer grosse Probleme mit sich bringt. Es ist bekannt: Jugendliche besorgen sich Alkohol zu Billigstpreisen im Detailhandel, tagsüber, natürlich auch im Ausland, einfach dort, wo es billig ist, und konsumieren ihn dann auf öffentlichen Plätzen wie Parkanlagen, See- und Flussufern, und oft wird ja bereits zu Hause "vorgeglüht". Man kann auch schauen, wie es in den Notfallabteilungen der Spitäler aussieht. Es ist einfach eine tragische Sache, aber mit den Absätzen 1 und 2 von Artikel 10 können wir nichts dagegen tun.

Jugendliche organisieren sich tipptopp und können leicht auch ein Lager anlegen. Also nützt dieser Artikel betreffend Prävention und Jugendschutz schlicht und ergreifend einfach nichts. Im Gegenteil, er schadet. Denn der Verkauf ist, wie wir wissen und wie ich auch gesagt habe, für 16-Jährige bzw. unter 18-Jährige verboten.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Streichung der Absätze 1 und 2 von Artikel 10.