Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2013-09-19
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-19
Wortprotokoll
Nach Artikel 48a Absatz 2 RVOG erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die abgeschlossenen internationalen Verträge. Dabei handelt es sich um die völkerrechtlichen Verträge, die vom Bundesrat, von Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossen worden sind.
Der Bericht über die im Jahr 2012 abgeschlossenen internationalen Verträge enthält insgesamt 685 Kontrakte oder Änderungen von Kontrakten. Genau sind es 501 Verträge und 184 Änderungen. Das ist eine merkliche Zunahme gegenüber dem Vorjahr, die Details haben Sie soeben von der französischsprachigen Kommissionssprecherin gehört. Der Bericht umfasst mehr als 600 Seiten. Ich schliesse nicht aus, dass der eine oder andere von Ihnen die eine oder andere Seite nicht gelesen hat, zumindest nicht im Detail.
Jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag, den die Schweiz im Berichtsjahr ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet, ratifiziert oder genehmigt hat, dem sie beigetreten ist oder der hauptsächlich im Berichtsjahr anwendbar war, wird kurz dargestellt. Nicht im Bericht enthalten sind die Verträge, die der parlamentarischen Genehmigung unterliegen.
Die strukturierte Darstellung enthält jeweils eine Zusammenfassung des Inhalts mit den Gründen für den Abschluss. Auch die zu erwartenden Kosten, die gesetzliche Grundlage sowie die Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung sind übersichtlich, sauber und systematisch aufgeführt. Bei Verträgen der Entwicklungszusammenarbeit wird zusätzlich präzisiert, ob die verwendeten Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe zuzuordnen sind. In einem besonderen Teil werden die Änderungen bereits bestehender Verträge ausgewiesen.
In Bereichen wie der Entwicklungs-, der militärischen oder friedensfördernden Zusammenarbeit werden, quasi naturgegeben, zahlreiche Verträge abgeschlossen; Sie haben die Details soeben gehört. Diese Verträge sind zusätzlich nach Unterthemen aufgegliedert. Das hilft, den politischen Zusammenhang herzustellen, in dem sie stehen. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, sind die Verträge der Entwicklungszusammenarbeit nach den entsprechenden Botschaften des Bundesrates ans Parlament geordnet. Ein eigenes Kapitel ist den vom Bundesrat als Verträge genehmigten Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes gewidmet.
Jetzt können wir uns natürlich fragen, weshalb wir ein solches Buch vorgelegt bekommen - Sie sehen es hier - und ob die ganze Sache überhaupt miliztauglich ist. Der Bericht ermöglicht es uns, jeden abgeschlossenen Vertrag bzw. jede Änderung darauf hin zu prüfen, ob er oder sie tatsächlich in die Kompetenz des Bundesrats fällt oder nicht. Wenn wir der Ansicht sind, dass dem nicht so sei, haben wir mittels Motion die Möglichkeit, den Auftrag zu erteilen, dass uns der Vertrag nachträglich im ordentlichen Verfahren unterbreitet wird.
Und was kann der Bundesrat als Reaktion auf ein solches Vorgehen machen? Er hat entweder die Möglichkeit, der Bundesversammlung den Vertrag oder die Änderung mit einer Botschaft zur Genehmigung zu unterbreiten, oder aber er kündigt den Vertrag auf den nächstmöglichen Termin. Das geht natürlich nur, wenn dessen Laufzeit andauert. Wir müssen uns jedoch darüber im Klaren sein, dass durch eine nachträgliche parlamentarische Behandlung nicht bewirkt wird, dass der Vertrag dann nicht mehr anwendbar ist: Der Vertrag bleibt während des parlamentarischen Verfahrens in Kraft. Was wir erreichen können, wenn wir es denn wollen, ist eine Kündigung auf den nächstmöglichen Termin. So viel zum Grundsätzlichen. [PAGE 1510]
Nun zu dem, was wir in der Aussenpolitischen Kommission besprochen haben: Es wurde durchaus kritisch, ja selbstkritisch angemerkt, dass wir jährlich quasi ein parlamentarisches Gütesiegel verleihen. Es ist ein Siegel zu etwas, was wir nicht kontrollieren können, ganz sicher nicht im Detail. Am Beispiel des IKRK - man hätte auch ein anderes nehmen können - wurde die Frage gestellt, weshalb eine ganze Serie von Einzelverträgen, jeweils für bestimmte Projekte, abgeschlossen werden müsse. Hier gibt es drei Kategorien von Verträgen: erstens für den Beitrag an die Sitzkosten in Genf, zweitens für den jährlichen Pauschalbeitrag an die Operationen, über die das IKRK frei bestimmen kann, und drittens für Beiträge, um das IKRK bei Operationen zu unterstützen, die nicht vorausgesehen werden können - das sind humanitäre Katastrophen oder Naturkatastrophen. Für den dritten Fall lanciert das IKRK jeweils spezielle Aufrufe. Für all diese Verträge werden standardisierte Vorlagen verwendet. Damit kann der administrative Aufwand in Grenzen gehalten werden. Die Feldaktivitäten des IKRK werden grundsätzlich in drei Tranchen unterstützt, nämlich im Frühling, im Sommer und im Herbst.
In Bezug auf die Aktivitäten im Bereich Entwicklungs- und Osthilfe wurde moniert, dass Schweizer KMU bei der Vergabe von Aufträgen zu selten zum Handkuss kämen. Vor allem im Bereich der Kohäsionsgelder werde im Vorfeld eines Projektes immer wieder kolportiert, dass Schweizer Unternehmen, vor allem KMU, vom Einsatz dieser Gelder auch profitieren würden. Wenn sie jeweils mit der Realität konfrontiert seien, führe dies zu ziemlichem Frust, weil unsere Firmen vielfach nicht beteiligt seien, wenn es um solche Aufträge gehe.
Nun zu einer der wohl interessantesten und auch brisantesten Fragen, die in der Kommission gestellt wurden: Gibt es Verträge, welche nicht in diesem grünen Buch figurieren, weil sie geheim sind? Die Antwort ist kurz: Ja, es gibt sie. Von parlamentarischer Seite her hat die Geschäftsprüfungsdelegation davon Kenntnis. Sie wissen jedoch so gut wie ich, dass deren Mitglieder gemäss Artikel 8 des Parlamentsgesetzes der Geheimhaltung verpflichtet sind.
Wie der Bundesrat beantragt Ihnen auch Ihre Aussenpolitische Kommission, vom Bericht über die im Jahr 2012 abgeschlossenen internationalen Verträge Kenntnis zu nehmen.