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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-09-18

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion wurde im Rahmen des jährlichen Berichtes des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte nicht abgeschrieben. Die APK musste deshalb entscheiden, ob sie die Abschreibung oder eine Fristverlängerung beantragt.

Die APK beantragt Ihnen im vorliegenden Fall einstimmig, die Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Kollege Dick Marty hat mit dieser Motion den Bundesrat beauftragt, dem Uno-Sicherheitsrat mitzuteilen, dass er ab Beginn des nächsten Jahres - gemeint war 2010 - die Sanktionen, die gegen natürliche Personen aufgrund von Resolutionen im Namen der Terrorismusbekämpfung ausgesprochen wurden, nicht mehr umsetzen wird. Offensichtlich hat eine Person, die im Rahmen der Terrorbekämpfung von einem Staat auf die schwarze Liste gesetzt wird, keine rechtsstaatlichen Möglichkeiten, sich gegen ihre Erfassung auf einer solchen Liste zu wehren. Für die Freiheit einer solchen Person hat dies weitreichende Folgen. So wird ihr Vermögen weltweit blockiert, und die Person darf keine Staatsgrenzen mehr überschreiten. Die Beweggründe, die dazu geführt haben, dass eine Person auf eine solche Liste gesetzt wird, werden dieser nur rudimentär mitgeteilt. Sie hat also weder ein umfassendes Einsichtsrecht noch ein Rekursrecht.

Die APK unterstützt den Kampf gegen den Terrorismus, ist aber der Meinung, dass eine Organisation wie die Vereinten Nationen, die sich Ziele wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte auf die Fahne schreibt, auch im Einklang mit diesen Zielen handeln soll. Die Schweiz setzt sich denn auch seit der Einreichung der Motion gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten dafür ein, der beschriebenen Problematik die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. Bundesrat Burkhalter hat in der Kommission hierzu Ausführungen gemacht. Die Schweiz konnte einige Erfolge verbuchen, und er wird sicherlich hier auch noch einige Ausführungen zum Fortschritt in dieser Sache machen.

Die Kommission ist der Meinung, dass es gerade die Rolle eines Kleinstaates wie der Schweiz ist, auf die [PAGE 807] Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit zu pochen. Die Motion hat weltweit Beachtung gefunden und hat dazu geführt, dass das Sanktionensystem des Uno-Sicherheitsrates vermehrt mit den Grundsätzen des Rechtsstaates und den Grundfreiheiten in Einklang gebracht werden konnte. Wenn auch schon einiges erreicht wurde, ist der Druck in dieser Sache aufrechtzuerhalten.

Die Frist ist demnach um ein Jahr zu verlängern.