Frick Bruno · Ständerat · 2009-09-08
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-08
Wortprotokoll
Ende letzten Jahres haben der damalige Bundespräsident Couchepin und Frau Bundesrätin Calmy-Rey den Einsatz von Schweizer Truppen zur Sicherung von Schiffen angekündigt. Wir waren zum grossen Teil - ich persönlich auch - sehr, sehr skeptisch. Wir wussten nicht, in welchen Strukturen, in welchem internationalen Verbund, mit welchen Truppen das bewerkstelligt werden sollte.
Nun, die Angelegenheit ist im Departement und im Bundesrat gereift. Von der schnellen Ankündigung ist die Sache zum reifen Bundesbeschluss gewachsen. Die Vorlage, die uns der Bundesrat im April dieses Jahres vorgelegt hat, ist gut. Ich kann den Einsatz und den Beschluss heute vollauf unterstützen: Die Interessen der Schweiz verlangen ihn, die rechtlichen Grundlagen bestehen, und die Struktur und die Mittel des Einsatzes sind richtig gewählt.
Das Interesse der Schweiz am Schutz der eigenen Schiffe ist gross, wie auch das Interesse der Schweiz, in humanitären Einsätzen Schiffe des Welternährungsprogramms zu schützen. Wir haben alles Interesse, unsere Flotte zu schützen. Wir haben sie ja als Schweizer Flotte installiert, um für Notfälle der Landesversorgung gerüstet zu sein. Und dass wir unsere Flotte vor Piraten schützen, dafür braucht es keine weitere Begründung. Es liegt in unserem Interesse.
Die rechtliche Grundlage erachte ich, anders als Kollege Bürgi und Kollege Maissen, als gegeben. Dass für die humanitären Einsätze Artikel 69 Absatz 1 genügt, steht ausser Frage. Zur Diskussion steht nur: Genügt Artikel 69 Absatz 2 für den Schutz der Schweizer Schiffe vor Piraten? In Absatz 2 steht: "Soweit schweizerische Interessen zu wahren sind, können Truppen zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland eingesetzt werden." Ich glaube, unsere Hochseeschiffe, die die Landesversorgung sicherstellen sollen, sind "besonders schutzwürdige Sachen".
Nun trifft es zu, dass wir bei der Beratung dieser Bestimmung nicht an Piratenakte gedacht haben. Aber haben wir bei der Schaffung der kantonalen Polizeigesetze vor dreissig Jahren daran gedacht, dass es Kreditkartenbetrüger geben würde? Daran haben wir doch nicht gedacht. Heute gibt es sie. Ich glaube, wenn die Klausel den Einsatz allgemein abdeckt, muss sie auch für neue Delikte genügen. Und Piraterie ist ein neues Delikt, das sich weltweit breitgemacht hat.
Ich achte Herrn Professor Schweizer sehr, und im Gegensatz zu üblichen Demokraten darf man Professorenstimmen nicht an ihrer Zahl messen. Es kann ja sein, dass ein Einzelner eine derart überzeugende, gute Meinung hat, dass er die anderslautende Meinung von zwanzig anderen Professoren übertrifft. Professor Schweizer ist mit seinen massiven Zweifeln tatsächlich allein. Das heisst nicht, dass er nicht Recht haben kann. Aber ich glaube, die Entstehungsgeschichte unserer rechtlichen Grundlage, welche schweizerische Einrichtungen im Allgemeinen schützen will, macht klar, dass es nicht nötig ist, dass jede Art Delikt vorhersehbar war. Darum bin ich überzeugt: Die heutige gesetzliche Grundlage genügt, wir brauchen keine weitere. Es ist ein Polizeieinsatz, kein militärischer Einsatz, darum gilt gegenüber Piraten nicht das Kriegsvölkerrecht, sondern es gelten die allgemeinen Menschenrechte.
Zur Struktur und zur Art des Einsatzes: Es ist richtig, und es überzeugt, dass die ganze Mission in eine EU-Aktion eingebunden wird. Wir wissen heute nicht, ob dieser Einsatz bewirkt, was wir erhoffen. Auch hier haben wir Fachleute gefunden, welche die Wirkung infrage stellen. Wir wissen nicht, ob wir das Ziel erreichen, nämlich einen sehr guten Schutz der Schweizer Schiffe, oder ob die Massnahmen nicht zu einer Eskalation der Gewalt vonseiten der Piraten führt, indem die Brutalität steigt und sie rascher Gewalt anwenden.
Nach dem Antrag der Kommission verlängern wir den Beschluss bis Ende 2010. Wir haben also ein Jahr Zeit, Erfahrungen zu sammeln. Wenn wir nach einem Jahr feststellen, dass dieser Einsatz seinen Zweck nicht erreicht, wird es an uns sein zu sagen, der Schutz sei auf anderem Weg zu bewerkstelligen, andere Schifffahrtsrouten seien festzulegen usw. Wir haben nun Zeit, Erfahrungen zu sammeln.
Ein letztes Wort zur Miliz und zu den Berufssoldaten: In der Kommission hat vor allem zu reden gegeben, wem der Einsatz übertragen werden soll. In der Schweiz haben wir Miliztruppen, welche für die Sicherung von Anlagen, auch von sensiblen Objekten, ausgebildet und darauf vorbereitet werden. Gerade letzte Woche haben wir Gelegenheit gehabt, eine Volltruppenübung zu begleiten. Die Leistungen unserer Truppe sind gut. Nun sieht das VBS vor, dass der eigentliche Sicherungseinsatz auf den Schiffen vom Aufklärungsdetachement 10 - das sind speziell ausgebildete Berufssoldaten - geleistet wird. Ich kann mich dem anschliessen, insbesondere darum, weil der Einsatz rasch bewerkstelligt werden soll und wir keine Zeit haben, während mehrerer Monate Miliztruppen zu rekrutieren und einsatzspezifisch auszubilden, wobei der Einsatz für sie freiwillig wäre. Aber wir haben uns auch versichern lassen - und auf diese Zusicherung behaften wir den Departementsvorsteher, Herrn Bundesrat Maurer -, dass die übrigen Beteiligten aus der Miliz rekrutiert werden. Wir brauchen nicht nur Sicherungselemente vor Ort, wir benötigen ebenso Sanitätstruppen, wir benötigen logistische Truppen für Transporte, wir benötigen Völkerrechtsoffiziere usw. Sie haben uns zugesichert, Herr Bundesrat Maurer, diese Elemente zum grossen Teil mit Milizsoldaten zu bestücken.
Wenn Sie diese Kautelen, die Sie uns zugesichert haben, einhalten, warten wir gespannt auf diesen Einsatz. Ich selber rechne damit, dass er erfolgreich sein kann. Wir gehen nicht mit Hurra nach Atalanta - es ist eine leider notwendige Massnahme, die wir zur Sicherung unserer Einrichtungen im Ausland treffen müssen.