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Lang Josef · Nationalrat · 2010-03-04

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2010-03-04

Wortprotokoll

Die Tatsache, dass die Aussenpolitische Kommission in all ihren Farben im aussenpolitischen Bericht den roten Faden vermisst, bedeutet nicht, dass sie selber einen solchen entwickelt hätte. Dass der aussenpolitische Bericht ein Primeur ist, hat etwas Symbolisches: Unser Land steht aussenpolitisch vor neuen Ausgangslagen mit all ihren Primeurs. Typisch für neue Ausgangslagen ist eine neue Unübersichtlichkeit. Das von der Mehrheit der Kommission anerkannte Verdienst des aussenpolitischen Berichtes ist es, eine reichhaltige Grundlage für eine Übersicht zu bieten. Dafür bedanken wir uns bei Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey herzlich. Aber für Übersichtlichkeit braucht es nicht nur viele Fakten, sondern auch eine Gewichtung. Eine solche fehlt häufig, und wo sie vorhanden ist, ist sie in etlichen Fällen fragwürdig. Ein Beispiel: Obwohl Kosovo für unsere Aussenpolitik eine wichtige Rolle spielt - siehe die Rolle der Schweiz bei der Unabhängigkeitsfrage oder die Präsenz der Swisscoy -, wird dieses Land nur marginal behandelt.

Zusätzlich wurde am Bericht allseitig kritisiert, er oszilliere zwischen Beschreibungen und Zielsetzungen, zwischen Ereignissen und Absichten, zwischen Verfahren und Zwecken, zwischen Interessen und Normen, ohne diese Unterscheidungen und Gegensätze genügend zu thematisieren. Dazu zwei Belege: Der Bericht hält fest, die Vereinten Nationen hätten eine "einmalige Universalität" und "einzigartige Legitimität"; aber nur 20 Prozent der multilateralen Hilfe gehen an die Uno. Dann haben das Kapitel "Klimaaussenpolitik" und das Kapitel "Energieaussenpolitik" - natürlicherweise, könnte man sagen - gegensätzliche Sichtweisen; allein, dies wird nicht problematisiert.

Ein besonderes Problem des Berichtes liegt im Umstand, dass er im Sommer 2009 verfasst wurde. Damit geht er auf die letzten und vorletzten Auseinandersetzungen mit unseren drei grossen Nachbarländern wie auch auf diejenige mit Libyen gar nicht richtig ein. Es wurde bemängelt, dass insbesondere die Steuerkontroverse voraussehbar war und deshalb ein ganz anderes Gewicht verdient hätte. Hier liegt ein Grundproblem des Berichtes. Ich zitiere ein Kommissionsmitglied: "Wenn wir im Januar den Bericht zu Ende beraten, wird er im März dem Parlament vorgelegt. Das Departement müsste bereits den neuen Bericht erarbeiten." Diese Ausgangslage spricht für eine eindeutigere Gewichtung der Fragestellungen, die ja nicht jedes Jahr die gleiche sein muss.

Die Kommission hat den aussenpolitischen Bericht an zwei Sitzungen beraten. An der ersten, jener vom 2. November 2009, gab es eine allgemeine Debatte, in der, wie im Bericht selber, Methodisches und Inhaltliches, Fakten und Ziele ziemlich durcheinanderwirbelten. Am häufigsten aufgeworfen wurden die folgenden Themen: das Verhältnis zu [PAGE 143] Europa, die Krisentauglichkeit und Kohärenz der schweizerischen Aussenpolitik, das Verhältnis zu internationalen Organisationen wie der Uno und Gebilden wie der G-20, die Entwicklungszusammenarbeit. An der zweiten Sitzung, jener vom 26. Januar 2010, wurden zwei Themen vertiefter diskutiert: die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union und die globale Gouvernanz. Über beiden Debatten hing je nach Sichtweise wie ein Damoklesschwert oder ein Sonnenaufgang der Rückweisungsantrag Schlüer.

Zur Europadebatte: Ausgangspunkt waren die bundesrätlichen Hinweise auf die wachsenden Probleme des bilateralen Wegs. Zwei Schlüsselzitate aus dem bundesrätlichen Unterkapitel "Perspektiven" im Teil zu Europa: "Der Bundesrat hielt im Europabericht 2006 fest, dass der bilaterale Weg das beste Instrument der Interessenwahrung gegenüber der EU darstellt, sofern die Teilnahme an der Entscheidfindung (Bedingung 1) und die aussenpolitische Machbarkeit (Bedingung 2) gewährleistet sowie die notwendigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Bedingung 3) erfüllt sind ... Ob diese weiterhin erfüllt bleiben, ist keineswegs gesichert ... Ergibt sich in Zukunft aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen eine Notwendigkeit für umfassende neue Integrationsschritte, ist somit die Frage nach dem geeigneten Instrument - und dazu gehört auch ein Beitritt - zu stellen." So weit der Bundesrat.

Die folgende Nummerierung der Antworten aus der Kommission auf diese Herausforderung hat nichts mit einer Bewertung zu tun.

Erste Antwort: Es geht nicht um einen schleichenden Souveränitätsverlust der Schweiz, sondern um gewollten Souveränitätsverzicht. Dieser hat wiederum mit der Beitrittsoption zu tun. Um Souveränitätsverlust zu verhindern, ist diese aufzugeben.

Zweite Antwort: Solange wir uns nicht zwischen bilateralem Weg und EU-Beitritt entschieden haben, führen wir das Land mit angezogener Handbremse in die Zukunft. Der bilaterale Weg ist konsequent zu verfolgen, und die Beziehungen zu den europäischen Staaten sind wieder vermehrt direkt zu pflegen.

Dritte Antwort: Der bilaterale Weg ist mit einem Rahmenabkommen zu ergänzen. Die Option EU-Beitritt ist als entfernte offenzuhalten, u. a. mit einer offeneren Geisteshaltung gegenüber der EU.

Vierte Antwort: Da die vom Bundesrat vor vier Jahren formulierten Bedingungen an den bilateralen Weg nicht mehr gesichert sind, da der bilaterale Weg zu einer De-facto-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht führt und da ein Rahmenabkommen nicht in Sicht ist, drängt sich die Beitrittsoption auf.

Fünfte Antwort: Auch weil Europa nicht mehr Mittelpunkt der Welt ist, ist ein Weg zu suchen, der die Beziehungen unseres Landes zur Welt nicht als Teil der EU, aber gemeinsam mit der EU pflegt und regelt.

Es ist davon auszugehen, dass in der APK und im Plenum im Moment keine der erwähnten Antworten mehrheitsfähig ist.

Bei der globalen Gouvernanz wurden folgende Themen angesprochen: die wachsende Konkurrenzierung der Uno durch andere Organismen, u. a. durch die G-20; die Einflussmöglichkeiten der Schweiz in der Uno, wenn diese gepackt werden; eine Mitgliedschaft der Schweiz im Uno-Sicherheitsrat und in der G-20; die militärische Rolle der Schweiz im Ausland; die Rolle der Schweiz in Krisengebieten Afrikas.

In der Schlussdiskussion gab ein Kommissionsmitglied der Bundesrätin unter allgemeinem Einverständnis die folgenden drei Wünsche auf den Weg:

"1. dass der strategische Teil des Berichtes konkretisiert und ausgebaut wird;

2. dass ein Ist-Soll-Vergleich angestellt wird;

3. dass die interne Vernetzung aufgezeigt wird. Wir haben manchmal den Eindruck, es gebe im Bundesrat sieben Aussenpolitiker."

Der Rückweisungsantrag Schlüer wurde mit 18 zu 8 Stimmen abgelehnt, zunächst einmal aus formalen Gründen: Erstens ist es der Bericht des Bundesrates, zweitens erscheint bereits in einem halben Jahr der Aussenpolitische Bericht 2010, und bei einer Rückweisung würden die beiden Berichte zusammenfallen. Dann wurden auch inhaltliche Einwände vorgebracht, nicht gegen alle, aber doch gegen einige Begründungen und gegen die isolationistische Stossrichtung: Die Verabsolutierung der Neutralität wurde infrage gestellt, gleichzeitig wurde moniert, dass eine Vorreiterrolle zur Revision des Kriegsvölkerrechts neutralitätspolitisch heikel sei. Der grundsätzliche Verzicht auf die Option eines EU-Beitritts wurde kritisiert. Zudem hiess es, der Rückweisungsantrag nehme die drastischen Änderungen der letzten Jahre und Jahrzehnte zu wenig zur Kenntnis.

Zum Schluss noch dies: Mit Blick auf die Aussage eines APK-Kollegen ist sich die ganze Kommission einig: "Die Zeiten, in denen das EDA ein Abstellgleis war, sind definitiv vorbei." Ich nehme an, dass sich die Bundesrätin dieser Einschätzung anschliessen kann.