Heer Alfred · Nationalrat · 2009-09-21
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-21
Wortprotokoll
Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul keine Folge zu geben. Die Kommission beantragt dies mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Begründung lautet wie folgt:
Die Rechtsgleichheit und das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot sind auch für die Mehrheit der Kommission zentral. Wir sehen aber keinen weiteren Bedarf an Gesetzgebung. Wir haben genügend gesetzliche Grundlagen; Herr Rechsteiner hat dies in seinem Votum bereits ausgeführt. Sollen wir weiter gehen? Wie Frau Thanei als Sprecherin der Minderheit ausgeführt hat, will sie die Beweislastumkehr einführen. Dies würde in der Praxis zu konkreten Schwierigkeiten führen, beispielsweise im Arbeits- und im Mietrecht, und auch der Grundsatz der Vertragsfreiheit würde geschwächt. Die EU-Länder, die Sie angeführt haben, Italien, Spanien und auch die Bundesrepublik Deutschland, haben zwar solche gesetzlichen Grundlagen. Sie müssen aber doch auch anerkennen, dass dort trotz diesen gesetzlichen Grundlagen nicht weniger und nicht mehr diskriminiert wird als in der Schweiz. Wenn wir nun noch einen bürokratischen Aufwand betreiben sollen mit neuen Schlichtungsstellen und neuen Gerichten, wird nicht weniger diskriminiert, sondern es wird eben anders diskriminiert.
Da Frau Thanei das Beispiel Mietrecht gebracht hat, gebe ich Ihnen, wenn Sie mir erlauben, ein Beispiel aus dem gleichen Bereich. Ich habe mich einmal in Zürich im Stadtkreis 4 um eine Wohnung beworben. Dort ist es relativ schwierig, Wohnungen zu bekommen. Diese Wohnung gehörte der katholischen Kirchgemeinde St. Peter und Paul. Da ich reformiert bin, da ich eben nicht der katholischen Kirchgemeinde angehöre, wurde mir diese Wohnung nicht zugeteilt. Nun bin ich damit selbstverständlich diskriminiert worden, aber die Begründung schien mir logisch. Wenn wir jetzt ein Gesetz hätten, welches eine solche Diskriminierung verbieten würde, dann würde diese katholische Kirchgemeinde sicherlich nicht sagen, dass ich die Wohnung nicht erhalte, weil ich nicht Mitglied der Gemeinde sei, sondern dann würde man einfach eine andere Begründung finden, welche ich nicht anfechten könnte.
Ich bitte Sie demzufolge im Namen der Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.