Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-06-10
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-10
Wortprotokoll
Der Kanton Bern hat mit seiner Standesinitiative vom 2. Juli 2008 verlangt, dass der Bundesrat in der Finanzperiode 2008-2011 und auch in den folgenden Finanzperioden die finanziellen Mittel für den Hochwasserschutz bereitstellt, die dem ausgewiesenen Bedarf des Kantons entsprechen. Diese Standesinitiative hat sehr viel ausgelöst. Ich erlaube mir, Herr Präsident, zu allen drei Vorlagen gleichzeitig zu sprechen, denn diese Initiative hat unter anderem auch die beiden Motionen mit ausgelöst.
Ihre Kommission war klar der Meinung, dass für die Kantone genügend finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz und für den Schutz vor Naturgefahren bereitgestellt werden müssen. Bereits im September 2008 hat Ihre UREK der Finanzkommission beantragt, das Budget 2009 um 66 Millionen und den Verpflichtungskredit 2008-2011 für Hochwasserschutzmassnahmen um 29 Millionen Franken zu erhöhen. Ausserdem hat Ihre Kommission den Bundesrat eingeladen, den Finanzplan aufgrund der Engpässe in den Jahren ab 2010 anzupassen. Bundesrat und Parlament haben die Aufstockung im Budget 2009 gutgeheissen. Auch die Erhöhung des entsprechenden Rahmenkredits 2008-2011 um insgesamt 219 Millionen Franken wurde gutgeheissen.
Was die langfristige Finanzierung des Hochwasserschutzes betrifft, hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er der Verwaltung einen Auftrag erteilt hat, für die Jahre nach 2011 verschiedene Lösungsmodelle vorzuschlagen. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Arbeiten mit hoher Priorität weiterverfolgt werden sollen.
Auch die Motion Lustenberger betrifft den Hochwasserschutz. Mit dieser Motion soll der Bundesrat verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen im Bereich Hochwasserschutz nachkommt. Diese Motion wurde im Dezember 2008 vom Nationalrat angenommen.
Auch die Motion der UREK-NR verlangt zusätzliche Mittel im Budget und im Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2011 für die Finanzierung des Hochwasserschutzes und den Schutz vor Naturgefahren. Auch diese Motion wurde im Nationalrat angenommen, und zwar mit 108 zu 48 Stimmen.
Ihre Kommission hat diese drei Vorstösse geprüft und beantragt Ihnen, die beiden Motionen anzunehmen. Der Standesinitiative soll nach Ansicht Ihrer Kommission keine Folge gegeben werden, und zwar nicht, weil wir den Inhalt der Initiative nicht unterstützen würden, sondern weil wir der Meinung sind, dass die beiden Motionen die Anliegen der Standesinitiative vollumfänglich erfüllen.