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Bieri Peter · Ständerat · 2009-06-10

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion ist identisch mit der Motion 09.3470 der nationalrätlichen KVF. Beide Kommissionen haben das Anliegen der Sicherstellung der Liquidität des FinöV-Fonds anlässlich ihrer letzten Kommissionssitzungen aufgenommen, weil es ihnen wichtig ist, dass die von uns beschlossenen Projekte, die aus dem Fonds finanziert werden, wie vorgesehen realisiert werden.

Diese Vorstösse der beiden Kommissionen entstanden, weil wir von der Bundesverwaltung orientiert worden waren, die Einnahmen, die aus der LSVA kämen und in den Fonds flössen, würden infolge der wirtschaftlichen Situation um bis zu 25 Prozent zurückgehen. Unterdessen ist diese Prognose etwas korrigiert worden: Man geht davon aus, dass es sich nur mehr um etwa 10 Prozent handelt. Immerhin sind das immer noch rund 120 Millionen Franken. Hinzu kommen Mindereinnahmen von rund 20 Millionen Franken durch den geringeren Ertrag aus dem Mehrwertsteuerpromille. Es handelt sich also total um rund 140 Millionen Franken pro Jahr. Unklar bleibt die Frage, wie die Situation im Jahre 2010 aussehen wird. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die ungünstige Lage dieses Jahres im nächsten Jahr nicht verbessern, sondern vielleicht sogar verschlechtern wird. Wie es in den Jahren danach aussehen wird, wissen wir nicht. Da wir im Gesetz die maximale Bevorschussungslimite auf 8,6 Milliarden Franken begrenzt haben, wären wir bei weiterhin ungünstiger wirtschaftlicher Entwicklung gezwungen, die Bauarbeiten und die Bauprojekte zu drosseln, zu verzögern oder im schlimmsten Fall sogar zu stoppen. Unsere Beschlüsse zu den einzelnen FinöV-Projekten wie Neat, Hochgeschwindigkeitsanschlüsse, Lärmschutz und insbesondere die ZEB-Projekte könnten damit nicht gemäss Planung realisiert werden. Eine solche Situation wollten wir jedoch mit der Errichtung eines Fonds bewusst vermeiden.

Dem drohenden Finanzierungsengpass stehen die Forderungen der Regionen gegenüber, die ihre Projekte lieber heute als morgen realisiert sähen. Ich nenne beispielhaft Bauten wie die Neat-Zufahrtslinien in den Räumen Bern, Basel, Bellinzona, Chiasso oder auch Zug und Arth-Goldau. Oder ich kann Ihnen die übrigen ZEB-Projekte aufzählen - angefangen in Genf mit grossen Bauten im Raum Lausanne über Bern, Olten, Aarau, Zürich und Winterthur, dann Richtung Weinfelden, St. Gallen bis zu Strecken im Rheintal, in Schaffhausen oder auch in meinem Kanton Zug -, die auf die Realisierung warten. Wenn ich Ihnen all dies aufzähle, dann möchte ich Ihnen plastisch vor Augen führen, dass jeder von uns, der sich für die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in seinem Kanton einsetzt, direkt oder durch schlechtere Anschlussqualitäten auch indirekt von einer Bauverzögerung betroffen sein könnte. Als Präsident der KVF erhalte ich schon fast wöchentlich Zuschriften von Kantonsregierungen oder interkantonalen Interessenverbänden von Kantonen und Städten, die eine umgehende Realisierung der in ihrem Raum beschlossenen Bauten verlangen oder darüber hinaus bei Bahn 2030 weitere Grossinvestitionen fordern. Eine Klammerbemerkung: Welchen Wünschen wir dereinst gerecht werden können, wie wir diese finanzieren wollen, muss im Moment offenbleiben.

Wichtig scheint uns indessen, dass wir das, was wir schon beschlossen haben, fristgerecht realisieren können. Dazu braucht der Fonds die notwendigen Mittel. Im Nationalrat hat sich letzte Woche eine heisse Debatte über den Sinn eines dritten Konjunkturpaketes ergeben. Unsere Kommission, welche diese Motion als erste verabschiedet hat, hat jedoch bewusst ein drittes Konjunkturpaket nur als eine mögliche Finanzierungsform beschrieben. Deshalb haben wir bewusst geschrieben, dass diese Finanzierung insbesondere im Rahmen einer allfälligen Vorlage "Dritte Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen" zu geschehen habe. Wir präjudizieren damit in keiner Art und Weise einen Entscheid über ein drittes Konjunkturpaket. Zuzugeben ist, dass wir in der Begründung etwas zu einseitig darauf verweisen. Im Wortlaut der Motion, und diese ist hier massgebend, kommt diese Offenheit für verschiedene Lösungswege jedoch klar zum Ausdruck.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Ihres Rates ist der Meinung, dass von einer zeitgerechten Realisierung der FinöV-Projekte nicht nur die Kantone, Städte und Gemeinden profitieren, sondern in der heutigen Wirtschaftslage auch die Unternehmen. Wenn gesagt wird, die Bauwirtschaft habe dies nicht nötig, so ist dem zu entgegnen, dass bei Bahninfrastrukturprojekten nicht nur die Bauwirtschaft, sondern ebenso die zurzeit leidende Metall- und Elektroindustrie, die Informatiker und die Ingenieure gewichtige Aufträge auszuführen haben. Denken Sie auch daran, dass das Bundesamt für Verkehr nicht plötzlich Projekte stoppen kann. Wenn es jedoch zur Einhaltung der finanziellen Vorgaben gezwungen ist, Projekte aus Unsicherheit frühzeitig zu verzögern, so schaffen wir damit für die Wirtschaft echte Probleme. Die Sicherstellung der Realisierung der bereits beschlossenen Projekte erscheint uns auch weitaus sinnvoller als das Hervorzaubern irgendwelcher auch noch möglicher Bauvorhaben im Rahmen von Konjunkturprogrammen.

Weil nun die gleichlautenden Motionen aus den beiden Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen stammen, werden diese Vorstösse in beiden Räten gleichzeitig behandelt. Der Nationalrat hat seine Motion 09.3470 letzte Woche knapp mit 89 zu 83 Stimmen abgelehnt. Aufgrund des Amtlichen Bulletins des Nationalrates lässt sich schliessen, dass das in der Begründung der Motion aufgeführte dritte Konjunkturpaket auf Widerstand stiess. Bereits im Nationalrat hat es der Präsident der Schwesterkommission erwähnt, und ich möchte hier im Namen meiner einstimmigen [PAGE 632] Kommission nachdoppeln: Wir sehen das anders. Wir wollen doch primär die verzugslose Realisierung der beschlossenen Vorhaben sichern. Wie und wo das gemacht wird und wie viel Geld es dazu letztlich braucht, kann und muss im Moment noch offengelassen werden.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen. Da die Motion anschliessend an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates geht, wird diese im Verlaufe des Sommers und Herbstes genauere Daten erfahren und im Lichte dieser Zahlen exaktere Aussagen in Erfahrung bringen können. Wenn wir jetzt zustimmen, dann präjudizieren wir nichts, zeigen jedoch mögliche Lösungswege auf. Auch kann man uns dann nicht vorwerfen, wir hätten die Situation nicht erkannt und nicht rechtzeitig Massnahmen ergriffen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die einstimmig beschlossen wurde, anzunehmen.