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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-20

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Der Bundesrat hat diesen Frühling den sogenannten Zusatzbericht verabschiedet, der sich zum Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht äussert. Der Bundesrat hat darin untersucht, wie man Widersprüche zwischen dem Initiativrecht und dem Völkerrecht vermeiden oder zumindest entschärfen kann. Dabei hat der Bundesrat mehrere Massnahmen geprüft und schliesslich zwei Massnahmen vorgeschlagen.

Ihre Staatspolitische Kommission unterstützt mit der Kommissionsmotion, die jetzt zur Abstimmung vorliegt, den ersten Vorschlag des Bundesrates, nämlich eine Erweiterung des Vorprüfungsverfahrens. Wir haben ja schon heute ein Vorprüfungsverfahren. Wir haben vorgeschlagen, dieses zu erweitern, indem die Verwaltung - der Bundesrat schlägt hier einerseits das Bundesamt für Justiz und andererseits die Direktion für Völkerrecht vor - künftig das Initiativkomitee noch vor der Unterschriftensammlung auf mögliche Widersprüche zum Völkerrecht aufmerksam machen würde. Das wäre eine juristische Stellungnahme, die aber für das Initiativkomitee nicht bindend wäre. Es wäre in dieser ersten Phase sozusagen ein Rat, allenfalls den Text noch einmal anzuschauen. Das Initiativkomitee wäre aber nicht verpflichtet, den Initiativtext abzuändern. Auch die heute bestehende Kompetenz der Bundesversammlung, über die Gültigkeit von zustandegekommenen Volksinitiativen zu entscheiden, würde nicht angetastet. Die Frage, wann eine Initiative für ungültig erklärt wird, würde gemäss den heutigen Vorgaben der Bundesverfassung ebenfalls beibehalten: Wenn zwingende Bestimmungen des Völkerrechts nicht eingehalten würden, würde die Initiative für ungültig erklärt.

Zu Herrn Ständerat Reimann: Sie haben gesagt, der Bundesrat solle klären, was zwingendes Völkerrecht ist und was nicht. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass "zwingendes Völkerrecht" ein rechtlicher Begriff ist: Das Völkerrecht definiert, was zwingendes Völkerrecht ist. In der Bundesverfassung ist von den "zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts" die Rede; was zwingende Bestimmungen sind, entscheidet die Bundesversammlung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesversammlung darauf verzichten will, diese Entscheidung vorzunehmen. Da besteht auch ein bestimmter Ermessensspielraum. Es geht also nicht um das zwingende Völkerrecht, sondern um die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. So steht es heute in der Bundesverfassung. Ihre Kommission hat entschieden, dass sie daran nichts ändern und weiterhin auf dieser Grundlage entscheiden will, wann eine Initiative für ungültig erklärt wird und wann nicht.

Ich komme auf das Vorprüfungsverfahren zurück, um das es hier geht. Der Bundesrat hat vorgesehen, dass ein kurzer Vermerk zum Ergebnis der Vorprüfung auf den Unterschriftenbogen aufgedruckt würde. Wir sehen das als eine Dienstleistung für die Initiantinnen und Initianten und gleichzeitig als eine Entscheidhilfe für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Es ist also das Gegenteil einer Entmündigung; es trägt dazu bei, dass jene, die eine Initiative unterschreiben wollen, vermehrt Transparenz haben. Mit Transparenz können wir die Qualität des demokratischen Prozesses unterstützen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der Kommissionsmotion.

[VS]