Niederberger Paul · Ständerat · 2011-09-20
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-20
Wortprotokoll
Mit Einreichungsdatum vom 5. Oktober 2007 verlangt Nationalrat Daniel Vischer in einer parlamentarischen Initiative eine Verfassungsänderung. Er will, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstösst. In seiner Begründung weist er auf die EMRK hin. Diese gilt nicht als zwingendes Völkerrecht. Dies führe dazu, dass eine Initiative für gültig erklärt werden muss, derweil sie sich aber später dann als materiell unumsetzbar erweist, weil sie etwa Bestimmungen des Grundrechtsschutzes oder Verfahrensgarantien der EMRK klar widerspricht.
Die SPK-NR hat am 22. August 2008 der Initiative mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die SPK-SR hat der Initiative am 14. Oktober 2008 mit 6 zu 3 Stimmen keine Folge gegeben. Hierauf hat dann der Nationalrat am 11. März 2009 mit 96 zu 72 Stimmen der Initiative Folge gegeben. Heute hat nun der Ständerat über das Schicksal der parlamentarischen Initiative zu entscheiden.
Es scheint mir wichtig zu sein, auf zwei Berichte des Bundesrates zum Thema Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht hinzuweisen. Der erste Bericht mit Datum vom 5. März 2010 wurde in Erfüllung des Postulates 07.3764 der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und in Erfüllung des Postulates 08.3765 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates erstellt. In Ergänzung zu diesem Bericht hat der Bundesrat am 30. März 2011 einen Zusatzbericht erstellt. Im zweiten Bericht werden Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Verfassungsvorlagen mit dem Völkerrecht untersucht. Ich verzichte hiezu auf weitere Ausführungen. Diese werden dann in einem Geschäft, welches später in beide Räte kommen wird, nochmals zur Sprache kommen.
Aber was sagt der Bundesrat in seinem Zusatzbericht aus? Er macht Vorschläge, und zwar folgende: Zum einen soll neu eine rechtlich unverbindliche materielle Vorprüfung von Volksinitiativen vor der Unterschriftensammlung vorgenommen werden. Zum andern sollen neu Volksinitiativen für ungültig erklärt werden können, die grundrechtliche Kerngehalte verletzen.
Nun zurück zur parlamentarischen Initiative Vischer: Sie haben feststellen können, dass der Nationalrat über diese parlamentarische Initiative entschieden hat, bevor die beiden Berichte des Bundesrates vorgelegen haben. Ihre Kommission hat deshalb dieses Geschäft zurückgestellt, bis auch der Zusatzbericht vorlag.
Ihre SPK hat auch zur Kenntnis genommen, dass die SPK-NR am 19. Mai 2011 eine Kommissionsmotion eingereicht hat, die Motion 11.3468. Mit dieser soll der Bundesrat beauftragt werden, der Bundesversammlung die beiden in seinem Zusatzbericht dargelegten Vorschläge in einer Botschaft mit den Erlassentwürfen zu unterbreiten. Sie sehen also: Dieses Geschäft wird auf diesem Wege dann nochmals ins Parlament kommen.
Ihre SPK lehnt die allgemeine Stossrichtung der parlamentarischen Initiative Vischer ab. Sie geht ihr zu weit. Nach heutigem Verständnis und nach der Bundesverfassung sind Volksinitiativen für gültig zu erklären, wenn sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Es kommt noch hinzu, dass die Initiative nicht das geeignete Instrument ist: Nicht die Bundesversammlung, sondern der Bundesrat soll die Federführung bei der Ausarbeitung einer Vorlage haben. Gemäss den Ausführungen vom 20. April 2010 der vormaligen Justizministerin ist das EJPD zusammen mit dem EDA und der Bundeskanzlerin daran zu prüfen, wie Widersprüche zwischen Volksinitiative und internationalen Verpflichtungen vermieden werden können.
Ihre Kommission beantragt daher mit 8 zu 2 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Sie haben im Bericht gesehen, dass ein Minderheitsantrag besteht. Hierzu hören Sie nun die Argumente von Robert Cramer; ich möchte ihm nicht vorgreifen, er hat mir aber etwas signalisiert.