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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-09-20

Wortprotokoll

Nach jüngsten Schätzungen zirkulieren weltweit etwa 875 Millionen Kleinwaffen und leichte Waffen. Mit diesen Waffen werden jedes Jahr mehrere Hunderttausend Menschen getötet. Im Jahre 2006 - das ist die letzte Zahl, die wir jetzt verfügbar haben - wurden weltweit etwa 4,5 Millionen Kleinwaffen im Wert von ungefähr 1,6 Milliarden US-Dollars legal gehandelt.

Kleinwaffen sind billig, man kann sie einfach transportieren, lagern, instand halten, ihre Technik ist ausgereift und die Handhabung einfach. Deswegen eignen sie sich natürlich auch sehr gut als Schmuggelgut und für den illegalen internationalen Waffenhandel. Ein klassischer Modus operandi beim illegalen Waffenhandel besteht z. B. darin, dass der Empfänger der Waffe diese in einen anderen Staat ausführt, obwohl er mit der sogenannten Nichtwiederausfuhrerklärung bestätigt hat, dass er das nicht tue. Eine andere Methode besteht darin, dass man gefälschte oder verfälschte Nichtwiederausfuhrerklärungen ausstellt. So werden dann die Waffen nicht an den genannten Empfänger, sondern an einen anderen Empfänger geliefert.

Der illegale Waffenhandel befriedigt natürlich einerseits die Nachfrage nach Kleinwaffen für kriminelle Zwecke. Ein wichtiges Beispiel ist hier der Handel von den USA nach Mexiko für die dortigen Drogenkartelle. Man geht davon aus, dass jährlich etwa 20 000 Pistolen und Revolver im Wert von etwa 20 Millionen Franken nach Mexiko geschmuggelt werden. Die Folgen sind Ihnen bekannt, Sie können das regelmässig nachlesen.

Der illegale Waffenhandel versorgt andererseits aber auch Kreise, die Kleinwaffen oder leichte Waffen für die Durchsetzung von politischen Zielen benötigen. Der Handel für politische Zwecke erfolgt vorwiegend aus den Staaten Osteuropas heraus in die ganze Welt, und zwar hauptsächlich nach Afrika. Es ist wichtig, dass man sich auch bewusst ist, dass gerade in afrikanischen Staaten immer wieder mühsam ausgehandelte Waffenstillstände in letzter Minute nicht zuletzt auch am illegalen Waffenhandel scheitern - dies deshalb, weil man dort natürlich kein Interesse daran hat, dass der illegale Waffenhandel dank eines Waffenstillstandes zum Erliegen kommt. Somit werden solche Waffenstillstände dann auch aufgrund des illegalen Waffenhandels torpediert. Die Weltgemeinschaft hat erkannt, dass der illegale Waffenhandel weltweit sehr grosses Leid verursacht. Deshalb haben sich verschiedene internationale Gremien gegen den internationalen Waffenhandel eingesetzt.

Illegale Waffenströme können nur aufgedeckt werden, wenn der Transfer jeder einzelnen Feuerwaffe nachvollzogen werden kann, und gerade darum geht es nun bei diesen beiden Abkommen. In diesem Zusammenhang sind auch die Instrumente zu sehen, die Ihnen der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft beantragt. Auf der einen Seite, der Kommissionssprecher hat es gesagt, geht es um das Uno-Feuerwaffenprotokoll, ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Das Uno-Feuerwaffenprotokoll ist bereits im Jahr 2001 verabschiedet und bis heute von 79 Staaten unterzeichnet worden. Die Genehmigung und der Beitritt zum Uno-Feuerwaffenprotokoll sowie seine Umsetzung sind Gegenstand der Vorlage 1. Das Ziel dieses Protokolls ist die Bekämpfung des illegalen Verkehrs von Feuerwaffen. Es werden insbesondere die Mindeststandards zur individuellen Markierung und Registrierung der Feuerwaffen festgelegt, und es sind zuverlässige Aus- und Einfuhrkontrollen vorgesehen.

Die Europäische Kommission hat das Uno-Feuerwaffenprotokoll für die Europäische Gemeinschaft ja bereits unterzeichnet, und entsprechend ist es in der EG-Waffenrichtlinie umgesetzt und im Rahmen des Schengen-Abkommens ins schweizerische Recht übernommen worden. Sie erinnern sich daran: Wir haben damals das Waffengesetz entsprechend angepasst. Jetzt geht es darum, die noch verbleibenden Forderungen umzusetzen. Der Bundesrat hat schon damals, bei der Umsetzung des Protokolls im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen, angekündigt, dass es noch weitere Anpassungen geben werde. Sie liegen Ihnen heute vor.

Damit die vom Uno-Feuerwaffenprotokoll vorgesehene Markierung von Waffen erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden kann, wird erstens neu eine Datenbank für die Markierung und Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen geschaffen. In Ihrer Kommission wurde die Befürchtung geäussert - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen -, es würde ein zentrales Waffenregister eingeführt, wie das die gescheiterte Waffen-Initiative verlangt hatte. Ich möchte das hier auch noch einmal deutlich festhalten und unterstreichen: Es geht nicht um ein zentrales Waffenregister, in dem Daten über die Besitzer der Waffen gesammelt werden. Registriert werden einzig die Angaben zur Markierung, zu Herstellern und Lieferanten sowie zur Einfuhrbewilligung.

Das internationale Instrument zur raschen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung von illegalen Kleinwaffen und leichten Waffen, also das sogenannte Uno-Rückverfolgungsinstrument, bildet dann die zweite Vorlage. Diese wurde im Jahre 2005 von der Uno-Generalversammlung beschlossen. Die Arbeitsgruppe, die dieses Abkommen ausgearbeitet hatte, stand unter der Führung eines Schweizers, [PAGE 854] nämlich von Herrn Botschafter Anton Thalmann. Das Uno-Rückverfolgungsinstrument ist auf alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen anwendbar und politisch, aber nicht rechtlich bindend. Inhaltlich soll es den Staaten erlauben, illegale Kleinwaffen und leichte Waffen zu identifizieren und zu ermitteln, aus welchem Staat sie ausgeführt und wo sie produziert worden sind. Und weiter soll es die internationale Zusammenarbeit und Hilfe bei der Kennzeichnung und Rückverfolgung fördern. Das Uno-Rückverfolgungsinstrument ist im Gegensatz zum Uno-Feuerwaffenprotokoll auch auf sogenannt leichte Waffen anwendbar, das heisst auf Waffen, die von einem Team von zwei bis drei Personen bedient werden.

Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass die Schweiz ihren Willen zur Bekämpfung des weltweiten illegalen Waffenhandels zeigt und die beiden wichtigen internationalen Instrumente in diesem Bereich genehmigt und in schweizerisches Recht umsetzt. Die Genehmigung dieser beiden Abkommen bzw. des Protokolls und der entsprechenden Umsetzung ist der Abschluss eines Prozesses. Auch das ist mir ein Anliegen, das hier noch einmal zu betonen und zu sagen. Bekanntlich haben wir ja das Waffengesetz bereits im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen angepasst, und jetzt sind wir wirklich am Ende dieses Prozesses im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Waffenschmuggels und des illegalen Waffenhandels angelangt. Es werden in diesem Bereich keine weiteren Forderungen zu erwarten sein.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Umsetzung des Uno-Feuerwaffenprotokolls zuzustimmen und auf das Uno-Rückverfolgungsinstrument einzutreten.