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Germann Hannes · Ständerat · 2008-06-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02

Wortprotokoll

Es gilt, nebst dem politischen Versprechen, das Bundesrat und eidgenössisches Parlament den Stimmberechtigten vor rund acht Jahren abgegeben haben, einen weiteren Gesichtspunkt zu beachten: die Verfassungsmässigkeit des Handelns. Verknüpft der Ständerat die beiden Vorlagen wider den Entwurf des Bundesrates und den klaren Willen des Nationalrates zu einem einzigen Beschluss, so verstösst er nach meinem Empfinden gegen Artikel 34 Absatz 2 unserer Bundesverfassung. Dort heisst es wörtlich, unter dem Titel "Politische Rechte": "Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe." Auch seit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung ist der Grundsatz der Einheit der Materie unter dem Gesichtspunkt einer unverfälschten Stimmabgabe einerseits in Artikel 194 Absatz 2 festgehalten, der die Revision der Verfassung betrifft, andererseits aber auch im eben erwähnten Artikel 34 Absatz 2, in dem [PAGE 359] die Garantie der politischen Rechte enthalten ist. Die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe sind ein Ausfluss von Artikel 34 Absatz 2.

Kollege Bürgi - der unserer Minderheit heute leider nicht helfen kann; er ist, wie auch Kollege Reimann, verhindert - hat in der Sondersession einen Entscheid des Bundesgerichtes dazu zitiert, wie er unter der neuen Verfassung ergangen ist. Der Grundsatz verlangt, dass zwei oder mehrere Sachfragen oder Materien nicht in einer Art und Weise miteinander zu einer einzigen Abstimmungsvorlage verbunden werden, die die Stimmberechtigten in eine Zwangslage versetzt und ihnen keine freie Wahl zwischen den einzelnen Teilen lässt. Nun, es liegt an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie das wollen. Es geht hier um die Verfassungsmässigkeit, und diese gewichten gerade wir in der Chambre de Réflexion normalerweise ausgesprochen hoch.

Ich komme nun nochmals auf die politische Komponente zu sprechen: Wenn wir die beiden Beschlüsse heute zu einem Paket verknüpfen respektive daran festhalten, ist das in meinen Augen ein Betrug gegenüber dem Volk. Bei der Abstimmung über die Bilateralen I hat man stets betont, das Stimmvolk könne über jegliche Ausdehnung auf neue EU-Staaten neu befinden. Das können Sie nicht wegdiskutieren; etwas anderes ist nie entschieden und in diesem Rat auch nie gesagt worden. Bei der sogenannten Osterweiterung, also bei der Ausdehnung auf die EU-25, haben die Räte noch Wort gehalten. Man hätte auch damals bereits gleich argumentieren können; nur war damals diese zufällige zeitliche Übereinstimmung nicht gegeben. Auch damals war bereits klar, dass die EU die Ungleichbehandlung ihrer Mitgliedstaaten - jedenfalls offiziell - nicht tolerieren konnte. Wenn man sie fragt, sagt sie natürlich, dass sie das nicht akzeptieren kann. Wir alle hier drin wissen auch, dass das nachvollziehbar ist; das leuchtet ein, wir würden das auch nicht schlucken.

Verhandlungsspielraum betreffend Zeitpunkt, Übergangsfristen, flankierende Massnahmen, Notfallszenarien usw. hat es indes stets gegeben, und es wird ihn auch immer geben. Warum sollte man sonst überhaupt verhandeln? Wenn wir die Beschlüsse heute zu einem Paket verknüpfen, können wir sagen, dass wir in Zukunft gar nicht mehr über Erweiterungsschritte zu befinden brauchen. Dann machen wir den autonomen Nachvollzug, und dann haben diejenigen, die rasch in die EU möchten, eigentlich erreicht, was sie wahrscheinlich wollen, nämlich dass wir nichts mehr zu bestimmen haben und autonom alles nachvollziehen. Das muss ich Ihnen sagen: So weit möchte ich nicht gehen, und ich bin auch überzeugt, dass die Mehrheit, die diese Beschlüsse verknüpfen will, auch nicht so weit gehen möchte.

Anders als beim Bundesbeschluss 1 wären in Bezug auf Erweiterungsschritte - in diesem Fall sind es jetzt Rumänien und Bulgarien - Nachverhandlungen wohl schwierig, aber immerhin möglich. Ich bin überzeugt, dass die EU das überleben würde, auch wenn wir zwei Anläufe brauchen würden, auch wenn wir sagen würden, dass wir warten wollten, bis das eine oder andere unserer Anliegen gelöst sei. Aussenpolitik ist Interessenpolitik, und diese Frage gehört dazu. Wir sind gewählt worden, um die Interessen unseres Landes zu vertreten. Natürlich ist ein zweiter Anlauf vielleicht eine Zwängerei; das kann man sagen. Aber erinnern Sie sich an andere Vorlagen, die zwei, drei, vier oder sogar fünf Anläufe brauchten! Es gibt x Beispiele dafür.

Wer hier im Saal kann denn wissen, wie die EU im Fall einer Ablehnung der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien reagieren würde? Ich glaube, niemand kann das voraussagen. Wir müssten nochmals über die Bücher; das ist klar.

Aber wenn wir heute die Vorlagen verknüpfen und einen einzigen Beschluss machen, dann signalisieren wir den Leuten im Land eigentlich: Wir haben uns vor acht Jahren getäuscht; wir haben euch dort leider anschwindeln müssen; wir haben gesagt, man könne über jeden Erweiterungsschritt separat befinden. Aber wie wollen Sie, wenn Sie heute die Vorlagen verknüpfen, jemals wieder sagen: Leute, kein Problem, ihr könnt über die Erweiterung - ich sage jetzt einmal: - um Serbien, Montenegro, die Türkei oder andere Oststaaten separat befinden? Dieses Recht würden wir uns aus meiner Sicht mit dieser Verknüpfung automatisch nehmen. Das wäre ein gravierender Fehler, denn es gibt immer, auch in fünf, zehn oder zwanzig Jahren, möglicherweise Lagebeurteilungen, die uns nahelegen: Nein, jetzt können wir nicht zustimmen, jetzt müssen wir es riskieren! Und dieses Recht sollten wir uns nicht selbst und schon gar nicht unserem Stimmvolk nehmen!

Darum danke ich Ihnen, wenn Sie es wagen, im Sinne von Herrn Gutzwiller zwei Beschlüsse zu machen. Dann kann man separat darüber befinden. Ich bin überzeugt, das Schweizervolk wird die richtige Lösung treffen.