Briner Peter · Ständerat · 2008-06-02
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-02
Wortprotokoll
Der in dieser Motion geforderte Aktionsplan geht in die Richtung, die der Bundesrat, wie er sagt, eingeschlagen hat, und zwar auf zwei Ebenen: Die erste Ebene ist die Gesetzgebung. Da ist inzwischen das neue Ausländergesetz in Kraft getreten; die entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen gehen in die gleiche Richtung wie die Anliegen der Motion. Die zweite Ebene betrifft das Massnahmenpaket. Der Bundesrat hat festgestellt, dass Lücken verbleiben und Verbesserungsbedarf besteht. Für mich ist das nicht so verwunderlich, ist das Ausländergesetz doch kein Integrationsgesetz. Deshalb hat der Bundesrat am 22. August des letzten Jahres 45 Massnahmen beschlossen, die von den verschiedensten Bundesämtern umgesetzt werden sollen. Schwerpunkte sind Sprache, Bildung und Arbeit. Die Gesamtkoordination wird vom Bundesamt für Migration (BFM) wahrgenommen, das bis Ende 2008 auch einen ersten Monitoring-Bericht vorlegen wird.
Nun zu den vier Anliegen der Motion:
1. Die Integrationsvereinbarung ist im Gesetz als Kann-Bestimmung vorgesehen. Einige Kantone gehen diesen Weg, zwar nicht flächendeckend, doch mit einem Pilotversuch.
2. Zur Chancengleichheit im Bildungsbereich: Bildung und Sprache sind für die Integration bekanntlich entscheidend. Der Bereich Schule und Bildung liegt aber in der Kompetenz der Kantone. Nur hat der Bund hier auch eine Koordinationsfunktion, zum Beispiel in den Projekten Nahtstelle und Harmos und im Aktionsplan Pisa. Das BFM entwickelt zudem mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ein Rahmenkonzept für die Sprachförderung. Das soll helfen, das Sprachniveau in Integrationsvereinbarungen zu definieren; das ist dann auch ein wichtiges Element für die Stufe der Lehrlinge.
3. Zur zentralen Steuerung der Integrationspolitik durch den Bund: Auf Verfassungs- und Gesetzesstufe hat der Bund eine wichtige Kompetenz in dem Sinne, dass mehr koordiniert wird, weil die Integration eine Querschnittaufgabe von Bund und Kantonen ist. Deshalb hat der Bundesrat auch beschlossen, die Integration im Rahmen der bestehenden Regelstrukturen besser zu koordinieren.
4. In der Motion ist die Förderung der Integration in Vereinen angesprochen. Hier, in den Vereinen, findet Integration "live" statt. Dazu leistet der Bund seinen Beitrag, in Form eines Integrationskredites von 16 Millionen Franken zuhanden der Kantone. Wenn gute Projekte vorliegen, können diese daraus unterstützt werden.
Die Diskussion in der Kommission zeigte etwa folgendes Bild: Mit der Idee bzw. dem Inhalt der Motion waren eigentlich alle einverstanden. Auf der anderen Seite tangiert sie Anliegen, die nicht in die Kompetenz des Bundes fallen oder mit denen man, wenn sie dies doch tun, offene Türen einrennen würde. Das sind Stimmungsbilder, und das mag stimmen, aber das hören wir weder zum ersten noch zum letzten Mal. Mit der Annahme der Motion bestünde die Chance, bei der Umsetzung Lehren zu ziehen und zu überprüfen, ob und wie konkret ein Rahmengesetz, wie es die abgeänderte Motion Schiesser 06.3445 verlangt, sinnvollerweise zu gestalten wäre.
Die Kommission beantragt mit 6 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen Annahme der Motion. Der Nationalrat hat sie mit 105 zu 83 Stimmen angenommen, und auch der Bundesrat würde - wie es aus gutinformierten Quellen heisst - nicht gerade kopfstehen, wenn wir den Vorstoss als Zweitrat auch annehmen würden.