Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-06-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-02
Wortprotokoll
Eine ganz kurze Replik: Ich habe in meinem Votum gesagt, dass es durchaus Gebiete gibt, bei denen Rechtsschutzbedürfnisse bestehen. Ich habe den Hauslieferdienst erwähnt; es ist unwidersprochen geblieben, dass zum Beispiel auch die Miete und das Arbeitsrecht dazu gehören. Es ist aber nicht richtig, wenn man den Massstab eines Anwaltes anlegt und ihm deshalb unterstellt, nur weil er Anwalt sei, sei er dafür, dass das andere nicht gemacht werde. Ich glaube, es gilt auch für jeden normalen Bürger und jeden Staat, dass er gewisse Einschränkungen machen und Grenzen ziehen muss. Wenn das nämlich nicht so wäre, wären die Regelungsnotwendigkeiten, die ein Staat zu tragen hat, nahezu grenzenlos. Es gibt nichts, aber auch gar nichts, wo nicht etwas passieren kann. Die Philosophie, wonach der Staat immer dann, wenn etwas auch passieren könne, die Verpflichtung habe, vorgängig Sicherheitsregelungen zu treffen, kann man vertreten. Man muss dann aber auch zur Kenntnis nehmen, dass ein solcher Staat unregierbar wird.