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Engler Stefan · Ständerat · 2015-03-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-05

Wortprotokoll

Das ist der Kern der neuen Vorlage, wo der Anwendungsbereich des Widerrufsrechts neu auf Telefongeschäfte ausgedehnt wird. Dafür war es erforderlich, in Artikel 40b eine neue Litera einzufügen, nämlich Litera d, welche das Telefongeschäft jetzt explizit dem Widerrufsrecht unterstellt. Interessanterweise war ja diese Frage bereits Gegenstand der parlamentarischen [PAGE 69] Diskussionen bei der früheren Regelung des Widerrufsrechts. Dort hatte man allerdings ganz bewusst und gewollt darauf verzichtet. Es war damals der historische Wille des Gesetzgebers, das Telefongeschäft nicht dem Widerrufsrecht zu unterstellen.

Noch kurz etwas zur Definition des Telefongeschäfts, auch zuhanden der Materialien: Diese Definition knüpft einerseits an Artikel 4 OR an, ist aber durch die Nennung der wesentlichen Merkmale der Kommunikation per Telefon, nämlich Mündlichkeit, Gleichzeitigkeit ohne gleichzeitige physische Anwesenheit, bewusst technologieneutral und umfasst somit viele Formen der Telefonie.

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