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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-05

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt, der Nationalrat hat einen Entwurf zu diesen Strafbestimmungen gemacht. Der Bundesrat hat diese Bestimmungen, ich würde sagen, weder strenger machen noch aufweichen wollen. Vielmehr hat er sie präzisiert und damit das gemacht, was die Aufgabe des Bundesrates ist: für eine kohärente Gesetzgebung gesorgt. Kohärent heisst in dieser Frage eben, das zu tun, was wir in vergleichbaren Fällen auch getan haben, nämlich eine Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit vornehmen. Herr Ständerat Stöckli hat es gesagt, wir haben das Gleiche im UWG und im Revisionsaufsichtsgesetz; wir unterscheiden dort bei den Strafbestimmungen zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Das hat der Bundesrat eingebracht.

Ich muss Ihnen sagen, im Nachhinein frage ich mich wirklich, ob wir das nicht hätten bleiben lassen sollen. Dann hätten Sie sich wahrscheinlich dem Nationalrat angeschlossen - aber es wäre der Sache nicht gedient gewesen. Was jetzt aber passiert ist, ist, das muss ich Ihnen schon sagen, auch nicht im Sinne einer kohärenten Gesetzgebung; ich erlaube mir, das zu sagen. Sie sagen jetzt einfach: Wir unterscheiden zwar zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, aber Fahrlässigkeit wird dann gar nicht mehr bestraft.

Nun wurde natürlich auch die Frage gestellt, ob man gegen das Verbot der aggressiven Werbung überhaupt fahrlässig verstossen könne. Geht das überhaupt? Das geht schon, ich sage Ihnen ganz konkret, wie sich die Unterscheidung, die auch Herr Ständerat Bischof aufgezeigt hat, machen lässt. Vorsatz heisst: Ich will aggressiv werben; das ist Vorsatz, und das wird nach wie vor bestraft. Ein Eventualvorsatz würde bedeuten: Falls meine Werbung aggressiv ist, ist mir das Recht. Und Fahrlässigkeit würde bedeuten: Ich wollte die aggressive Werbung nicht, aber ich hätte voraussehen müssen, dass meine Werbung aggressiv ist. Es ist auch Bestandteil unseres Strafrechts oder von Strafbestimmungen, dass man eben sagt, man hätte etwas voraussehen müssen und können, aber man hat es nicht gemacht. Deshalb macht diese Unterscheidung schon Sinn.

Ich weiss schon, dass diese Bestimmung in der Realität die Welt nicht schwarz oder weiss färben wird; darin sind wir uns einig. Trotzdem kämpfe ich einfach auch dafür, dass wir in der Gesetzgebung kohärent sind und nicht jetzt plötzlich einfach sagen, hier ist es ein bisschen anders. Vielmehr müssen wir bei Strafbestimmungen weiterhin und auch in diesem Fall diese Unterscheidung machen. Das ist auch ein Stück präzise Gesetzesarbeit, die zu unserer Aufgabe gehört. Es geht mir vor allem darum, dass wir in der Gesetzgebung eine gute, kohärente, saubere Arbeit machen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und zu sagen, dass das, was wir im UWG und im Revisionsaufsichtsgesetz haben, jetzt auch hier bei diesem Gesetz gilt. Das ist vor allem der Grund, weshalb ich Sie bitte, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und die Kommissionsminderheit zu unterstützen.