Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-02
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-02
Wortprotokoll
Dabei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung, welche die Kommission für Rechtsfragen vorgenommen hat. Sie betrifft Artikel 298b Absatz 3, aber auch Artikel 298d Absatz 3 und dann Ziffer 2 Artikel 304 Absatz 2. Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung in der Formulierung bezweckt eine Klarstellung, indem neu von "weiteren Kinderbelangen" die Rede ist anstatt wie im Beschluss des Nationalrates von "übrigen strittigen Punkten". Inhaltlich ändert sich durch diese Präzisierung der Formulierung allerdings nichts.