Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2001-12-03
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Sie haben bereits letzte Woche meine Einzelanträge zu diesem Gesetz erhalten. Dies geschah infolge einer Fehlinformation zum Beratungsablauf. Ich konnte inzwischen meine Anliegen in der Kommission vorlegen; deshalb sind meine beiden Einzelanträge von letzter Woche zurückgezogen. [PAGE 1642]
Es verbleibt aber nach der Kommissionsberatung ein Minderheitsantrag, welchen ich nun hier begründen darf. Obwohl zu Inhalt und Anliegen dieses Minderheitsantrages keinerlei Zusammenhang mehr besteht, informiere ich Sie dennoch gerne über meine Interessenbindung: Ich leite ein Kabelnetzunternehmen und bin auch Präsident von Swisscable, dem Verband der schweizerischen Kabelnetzbetreiber.
Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist zweifellos gut. Es ist nötig, den Umgang mit Informatik und mit Kommunikationstechnologie an den Schulen zu verbessern. Richtigerweise soll dies auch bei den Lehrern beginnen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob deren Förderung eher aus eigenem Interesse, durch Eigeninitiative, erfolgen soll oder ob dies nicht eher Aufgabe der Kantone sei. Ob wir uns diese Bundesaktivität leisten können, ist leider auch nicht so sicher. Sie führt jedenfalls zu einer weiteren Verflechtung der Aufgaben von Bund und Kantonen und liegt somit nicht gerade im Sinne des von vielen so dringend geforderten Neuen Finanzausgleichs. Aber glücklicherweise muss ja diese Vorlage noch nicht die Prüfung durch die Schuldenbremse bestehen.
Dieser Gesetzentwurf ist dank der Partnerschaft von Wirtschaft und Staat zustande gekommen. Da stellt sich die Frage, wer denn hier eigentlich profitiert. Hoffentlich sind es die Lehrer und vor allem die Schüler! Die Wirtschaft ist an dieser Partnerschaft offensichtlich interessiert. Im Bericht zu diesem Vorhaben vom März 2001 stand deutlich zu lesen warum, und dies ist auch durchaus verständlich: Die beteiligten Unternehmen betrachten die Schulen als ideales, als nachhaltiges Akquisitionsfeld, was sicherlich zutrifft. Deshalb haben sich private Unternehmen der Informatik- und der Telekommunikationsbranche auch schon bisher um die Schulen bemüht und ihnen günstigere Bedingungen gewährt. Diese Unternehmen haben das schon vor diesem Gesetz getan und gehen eben nicht erst jetzt zu den Schulen. Dem Bund erwachsen aus dieser Partnerschaft materiell kaum Vorteile. Der zweifellos vorteilhaften Koordination hingegen lastet vielleicht auch wieder ein Nachteil an: eine gewisse Schwerfälligkeit.
Immerhin sind diverse Kantone bereits erfreulich aktiv geworden, und dazu gehören nicht nur finanzstarke Kantone.
Die Botschaft zu diesem Förderungsgesetz weist auf einige einschränkende Spielregeln hin, wer hier mittun darf und kann; dies ist eine wettbewerbsrechtlich etwas heikle Geschichte. Im Bereich der Kommunikationsnetze hat die Kommission, wie Sie bei den Artikeln 3 und 7 sehen können, bereits Korrekturen vorgeschlagen. Eine Minderheit der Kommission ist aber der Auffassung, dass auch im Bereich der Ausbildungsmodule keine wettbewerbsrechtlich heikle Situation entstehen darf. Wir beantragen Ihnen deshalb, in Artikel 2 Buchstaben b, c und d, in Artikel 3 Absatz 1 und in Artikel 6 Absatz 1 die Begriffe Anbieterneutralität und Anbieterunabhängigkeit einzuführen.
Sollte diese Präzisierung Probleme schaffen, so wäre dies ja der beste Beweis für ihre Notwendigkeit. Wir sind der Meinung, dass der Bund sich neutral verhalten muss. Wir haben in der Informatik schon genügend Anbietereinfluss - oder kennen Sie Bill Gates nicht? Wir wollen über dieses Gesetz ja auch nicht ein "Hoflieferantenlabel" einführen. Sollte diese Präzisierung die erwähnte Partnerschaft gefährden, so wäre dies nicht nur sehr beunruhigend, sondern auch fragwürdig. Sollen privatrechtliche Verträge unsere Gesetzgebung präjudizieren? Wir sind überzeugt, dass der Bund mit diesem Gesetz wertvolle Dienste leisten kann. Diese werden noch besser, wenn sie frei und unabhängig erfolgen.
Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen der Minderheit zuzustimmen.