Guhl Bernhard · Nationalrat · 2014-09-17
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2014-09-17
Wortprotokoll
Ich gehe gleich noch auf die Frage ein, die Herr Flach meinem Vorredner gestellt hat. Es ist dann schon nicht so, dass es einfach mit zwei Klicks getan ist. Wenn Sie im Internet am Surfen sind und entsprechend so ein Pop-up-Fenster kommt: Den Kauf tätigen Sie nicht einfach mit einem Klick, sondern Sie müssen dann schon noch bewusst gewisse Dinge wie Anlieferadresse usw. eintragen, und die Bezahlung muss auch geklärt werden - so schnell geht das bei Online-Geschäften auch nicht.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ein Unterschied ist, ob der Kauf online oder telefonisch erfolgt. In der Kommission war es so: Als der Antrag eingereicht wurde, war uns schon klar, dass die Formulierung dieses Antrages - jetzt der Minderheitsantrag Merlini - vielleicht nicht hundertprozentig korrekt sein könnte; ich beziehe mich auf die Begriffe "Fernabsatzgeschäft" auf der einen Seite und "telefonische Verbindung" oder "telefonischer Anruf" auf der anderen Seite. Wenn die Minderheit Merlini obsiegt, würde ich die Frau Bundesrätin bitten, diese Begriffe im Ständerat allenfalls wirklich nochmals detailliert anzuschauen und gegebenenfalls zu präzisieren. [PAGE 1582]
Die BDP-Fraktion wird hier ganz klar die Minderheit Merlini unterstützen. Die Fassung der Mehrheit kommt für uns nicht infrage, weil die Ausgangslage im Internet eine andere ist. Ich komme auf das Beispiel zurück, das die Frau Bundesrätin gebracht hat, jenes mit dem Modekatalog: Wenn Sie einen Jelmoli-Katalog nach Hause geschickt bekommen, können Sie das Kleid, das Sie kaufen, genauso wenig anfassen wie dann, wenn Sie es im Jelmoli-Shop online kaufen; diese beiden Fälle sind praktisch identisch und miteinander vergleichbar. Es ist also ein Unterschied, ob Sie jetzt angerufen werden und einem Kauf zustimmen oder ob Sie im Internet etwas bestellen.
Unterstützen Sie darum bitte die Minderheit!