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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-09-17

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Da der Nationalrat im Frühjahr nicht auf diese Gesetzesrevision eintrat, der Ständerat dann aber doch, gibt es erneut eine Eintretensdebatte. In ihrem Vorfeld gab es wieder viele Zuschriften, aber kaum neue Erkenntnisse. Die Mehrheit der Fraktion der Grünen beantragt daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Zu ein paar Grundsätzen: Das Kartellrecht will schädlichen Missbrauch von Marktmacht verhindern und sanktionieren. Verboten sind Wettbewerbsverletzungen, die volkswirtschaftlich oder sozial schaden. Wettbewerb ist nicht Selbstzweck, sondern muss dem Gemeinwohl und den Interessen der Gesamtwirtschaft dienen. Dafür steht im Bereich der Kartelle dieses Gesetz.

Die Mehrheit der Grünen hält die Revision dieses Gesetzes jetzt für verfrüht, weil diverse Entscheide der Wettbewerbsbehörde Weko vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht hängig sind. Der Ausgang dieser Verfahren wird zeigen, ob das Gesetz die Zähne hat, um Missbrauch von Marktmacht zu bestrafen. Diese Leitentscheide der bundesgerichtlichen Instanzen sind abzuwarten, bevor neue Bestimmungen erlassen werden. Wir Grünen verstehen den Aktivismus des Bundesrates nicht.

Die Vorlage enthält ein paar Punkte, die nicht oder kaum bestritten sind. Diese lassen sich separat in eine Botschaft fassen, die man den Räten wieder unterbreiten kann. Das hat das Parlament zum Beispiel bei der 11. AHV-Revision und bei der Revision des Mehrwertsteuergesetzes gestützt auf eine Kommissionsmotion (13.3362) gemacht. Wir Grünen empfehlen, auch beim Kartellgesetz so zu verfahren.

Die Hauptanliegen des Bundesrates sind ein Teilkartellverbot und eine Reform der Institution Weko. Das Teilkartellverbot mit der Umkehr der Beweislast richtet sich im Kern gegen KMU. Damit ist die Fraktion der Grünen nicht einverstanden. Gerade für KMU sind Arbeitsgemeinschaften wichtig, um im Wettbewerb bestehen zu können. Gross und berechtigt ist daher ihr Widerstand gegen diese Revision: Viele Verbände, aber auch die Kantone - die Kantone! - sind dagegen.

Noch das Folgende: In der Kommission hat der Bundesrat bei der ersten Lesung argumentiert, in der Praxis würde sich nahezu nichts ändern. Wenn es so ist, braucht es auch keine neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Der zweite Stein des Anstosses ist die Einführung einer Art Wettbewerbsgericht, weil es mehr Unabhängigkeit brauche. Ich habe in der Kommission entsprechende Abklärungen verlangt. Heute sitzen Verbandsvertreter und Professoren in der Weko. Das Ergebnis der Abklärungen: Verbandsvertreter treten in der Weko nicht häufiger in den Ausstand als die vom Bundesrat für unabhängig erklärten Professoren. In der [PAGE 1558] Tat haben diese Professoren Aufträge von Firmen für Gutachten; sie sitzen in Verwaltungsräten; die Privatwirtschaft sponsert Lehrstühle, unter anderem jenen des Vizepräsidenten der Weko. Kurz: Die scheinbar Unabhängigen sind nicht weniger abhängig als die sogenannt Abhängigen. Die laufenden Gerichtsverfahren werden die Qualität der Weko-Entscheide offenlegen. Im Übrigen hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht in zwei Vernehmlassungen gegen den geplanten Umbau geäussert. Fazit: Es braucht diese Institutionenreform nicht.

Ich komme noch zur sogenannten Hochpreisinsel. Dazu drei Vorbemerkungen:

1. Im Sommer 2011 waren die Preisunterschiede zum benachbarten Ausland wegen der Frankenstärke zum Teil extrem gross. Das hat sich nun wieder etwas eingependelt. Der Franken ist aber weiter zu stark, was den Einkaufstourismus begünstigt. Dem Kampf gegen die Frankenstärke gebührt deshalb weiterhin höchste Priorität.

2. Bei Mieten, Medikamenten und anderen wichtigen Gütern bleiben die Preisunterschiede so oder so frappant. Das liegt nicht am Kartellgesetz, sondern an schweizerischen Regulierungen.

3. Es ist zu beachten, dass in der Schweiz nicht nur die Preise hoch sind, sondern auch die Löhne sind höher. Niedrige Preise auf breiter Front rufen nach niedrigen Löhnen. Das wollen wir nicht.

Klar: Das rechtfertigt keine Lieferverweigerungen und Preisdiktate durch marktmächtige Unternehmen. Das muss und kann die Weko ahnden. Die hängigen Verfahren werden hier einiges klären. Das macht aber das Eintreten heute, wie dargelegt, nicht nötig. Die Mehrheit der grünen Fraktion beantragt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Noch eine Bemerkung zur Frage, ob das jetzt eine Diskussionsverweigerung sei: Wir haben in der Kommission zwei Detailberatungen durchgeführt, wir sprechen heute zum zweiten Mal mehr als eine Stunde nur schon zum Eintreten; im Ganzen werden es wahrscheinlich zwei Stunden sein. In der Öffentlichkeit findet die Debatte statt, in den Medien wird über das Thema diskutiert. In diesem Zusammenhang von Diskussionsverweigerung zu sprechen, halte ich für vollkommen überzogen. Ich meine aber auch, dass es nicht nötig ist, Katastrophenszenarien heraufzubeschwören, wie das insbesondere im Votum von Kollege Amstutz der Fall gewesen ist. Man kann auch aus pragmatischen, vernünftigen Gründen, ohne Katastrophenszenarien, nicht auf diese Vorlage eintreten.