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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2014-09-17

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-17

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion bittet Sie, der Minderheit zuzustimmen. Warum? Es geht ja hier um das Informationsrecht der Opfer. In Absatz 3, zu dem es eine Mehrheit und eine Minderheit hat, geht es darum, ob es heissen soll: "wenn der Verurteilte einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wird", oder ob es heissen soll: "wenn berechtigte Interessen des Verurteilten überwiegen". Es geht um diese Abwägung. Im Amtlichen Bulletin des Ständerates können wir nachlesen, es gehe um eine Interessenabwägung und um die Wiedereingliederung des Täters. Aber die Frage der Interessenabwägung müssen wir in Artikel 92a ganzheitlich stellen. Diese Frage steht am Anfang: Hat das Opfer ein Informationsrecht - ja oder nein? Wenn wir sagen, das Opfer habe ein Informationsrecht, können wir doch nicht in Absatz 3 dieses Informationsrecht wieder zugunsten des Täters einschränken. Das ist ein Widerspruch in sich. Ich bitte Sie deshalb, beim Informationsrecht des Opfers zu bleiben, und zwar uneingeschränkt. Wenn wir in Absatz 3 dem Täter die Möglichkeit geben, seine "berechtigten Interessen" geltend zu machen, laufen wir Gefahr, dass wir de facto das Informationsrecht des Opfers wieder aushebeln. Dann können wir das Informationsrecht des Opfers ohnehin ganz streichen. Das war nie die Meinung.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen, dass das Informationsrecht des Opfers auch tatsächlich ein Informationsrecht des Opfers ist und bleibt.