de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-09-17
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-17
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung bei einem Gesetzgebungsprozess, der - erlauben Sie mir diese Bemerkung zur Einleitung - in einem Tempo vorangetrieben wird, das den Gepflogenheiten dieses Hauses komplett widerspricht; dies alles unter dem Eindruck eines Abstimmungswochenendes, das uns kurz bevorsteht und zu dem Sie heute die letzten Umfrageergebnisse erhalten haben. Wir sollten im Auge behalten, dass wir hier ein Gesetz formulieren, das sowohl im Ständerat wie im Nationalrat, in den Kommissionen genau gleich wie im Plenum, vor unpräzisen Formulierungen und nichtdurchdachten Konsequenzen nur so strotzt.
In Artikel 15 geht es um die Prämientarifgenehmigung. Der Ständerat will dort wie der Bundesrat daran festhalten, dass die Prämientarife vor ihrer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, sprich durch das Bundesamt, nicht veröffentlicht oder angewendet werden sollen. Die Mehrheit unseres Rates hat in der letzten Debatte am vergangenen Montag die Formulierung gewählt, dass diese Prämientarife nicht veröffentlicht werden dürfen ohne den Hinweis, dass sie eben noch nicht genehmigt sind. Ich möchte Ihnen beantragen, an dieser Formulierung festzuhalten. Es geht in diesem Punkt ein Stück weit auch um die Transparenz des Prämiengenehmigungsverfahrens gegenüber den Versicherten und gegenüber der Öffentlichkeit.
Der Ursprung der Formulierung des Ständerates ist ein kollektiver Verdacht auf unlautere Wettbewerbsmethoden der gesamten Versicherungsbranche. Ich halte diesen Verdacht, diesen Kollektivverdacht für völlig unangebracht. Es wurde die Vermutung geäussert, dass die Versicherungen Lockvogelangebote im Markt platzieren würden, wenn sie die Möglichkeit hätten, unter Hinweis auf Nichtgenehmigung der Tarife diese bereits zu veröffentlichen: Sie würden die Kunden und Kundinnen bewusst vor der Genehmigung irreführen und erwischen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Methodik in irgendein Marketingkonzept einer Krankenversicherung passen würde, die darauf angewiesen ist, Kunden langfristig binden zu können. Ich halte diesen Generalverdacht deshalb für absurd.
Wenn wir das Prämiengenehmigungsverfahren nun so verabschieden, wie es der Ständerat und der Bundesrat wollen, dann schaffen wir in der Verwaltung eine Blackbox, bis die Tarife offiziell genehmigt sind. Niemand soll vorher wissen, wie die Berechnungen laufen, wie die Anträge sind und wie die entsprechenden Entscheide fallen werden. Ich halte diese Absicht auch in ihrer Durchführung für unmöglich. An einem Prämiengenehmigungsverfahren ist seitens der Kasse und seitens der Bundesverwaltung eine unbestimmte, aber sicherlich grosse Zahl von Personen beteiligt. Wenn das Interesse der Öffentlichkeit an den Tarifen, die im Herbst bekanntgegeben werden, bereits im Sommer gegeben ist, dann ist niemals auszuschliessen, dass irgendwo ein Loch ist und dass irgendwelche Gerüchte, Zahlen, Fakten, Unterlagen oder sonstige Informationen bereits im Vorfeld der Genehmigung zur Veröffentlichung gelangen. Es soll daher in diesem Bereich auch möglich sein, dass die Versicherer konkret Stellung nehmen. Ich bin sogar der Meinung, dass sie auch die Möglichkeit haben sollen, proaktiv zu informieren.
Wir hatten in der Kommission die Diskussion, dass es unter Umständen auch vorkommen kann - diese Aussage ist nicht ganz realitätsfern -, dass Kantone durch vorgängige Veröffentlichung in das Prämiengenehmigungsverfahren eingreifen. Mit Absatz 5 schlägt der Bundesrat eine Formulierung vor, die auch den Kantonen die Veröffentlichung dieser Daten und Informationen untersagt. In der gleichen Kommissionssitzung mussten wir aber auch feststellen, dass gegen entsprechende Veröffentlichungen aus irgendeiner Quelle de facto gar keine Sanktionsmassnahmen bestehen. Es ist also unsinnig, ein Verbot aufzustellen, das realistisch nicht durchgesetzt werden kann und für das niemand zur Verantwortung gezogen werden kann.
Ich bitte Sie deshalb, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten, das heisst an der Formulierung, dass die Prämientarife "vor ihrer Genehmigung nur mit dem Hinweis auf die ausstehende Genehmigung" veröffentlicht werden dürfen.