Lexipedia

AB 168350

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-17

Wortprotokoll

Art. 40e

Antrag der Kommission

Abs. 1

...

a. ... Betrag von 200 Franken nicht übersteigen;

...

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Birrer-Heimo

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Schriftliche Begründung

Im heutigen Recht ist eine Grenze von 100 Franken vorgesehen, ab welcher ein Widerrufsrecht möglich ist. Die Kommission des Ständerates hat die bewährte bestehende Limite von 100 Franken für Fernabsatzgeschäfte übernommen; Bundesrat und Ständerat sind dem gefolgt. Eine Grenze von 200 Franken, wie sie nun die Kommission des Nationalrates vorsieht, ist auch bei Berücksichtigung der Teuerung zu hoch gegriffen. Dem Bundesrat steht bereits gemäss bisherigem Recht die Kompetenz zu, den Betrag aufgrund von Veränderungen der Kaufkraft anzupassen, sodass der künftigen Teuerung Rechnung getragen werden könnte. Wird das Widerrufsrecht erst bei Leistungen über 200 Franken gewährt, so werden faktisch viele Verkaufsgeschäfte davon ausgeschlossen. Ein beachtlicher Teil von Fernabsatzgeschäften betrifft Beträge unter 200 Franken. Auch für Konsumentinnen und Konsumenten, die für ihre Einkäufe, z. B. Kleider oder Haushaltartikel, nicht so grosse Beträge aufwenden können, soll dieses Recht gelten.

[VS]

Art. 40e

Proposition de la commission

Al. 1

..

a. ... n'excède pas 200 francs;

...

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS] [PAGE 1590]

Proposition Birrer-Heimo

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Es liegt hier ein Einzelantrag von Frau Birrer-Heimo vor. Das Wort hat Herr Bundesrat Berset, ich meine, Frau Bundesrätin Sommaruga. (Heiterkeit)