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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-17

Wortprotokoll

Es geht hier um die zentrale Frage dieser Vorlage. Mit dieser Frage, das muss ich Ihnen sagen, steht und fällt die ganze Vorlage. Wenn Sie das Gefühl haben, Sie könnten hier eine Auftrennung zwischen Telefonverkauf und Online-Verkauf vornehmen, dann muss ich Sie leider enttäuschen. Die Telefonie und die Informatik sind heute nicht mehr zu trennen. Heute ist mehr die Frage, ob Sie etwas schreiben oder ob Sie mit jemandem sprechen. Heute sprechen Sie manchmal mit jemandem, haben aber am anderen Ende des Apparates einen Anrufbeantworter oder eine Sprechanlage. Zu meinen, Sie könnten eine Auftrennung machen, Sie könnten den Telefonverkauf hier regeln und ein Widerrufsrecht einführen und gleichzeitig den Online-Handel herausoperieren, ist eine Illusion; da muss ich Sie leider enttäuschen. Auch wenn Sie dem Ständerat viel Vertrauen entgegenbringen und davon ausgehen, dass er dann schon eine Lösung finden werde, werden Sie, das muss ich Ihnen sagen, enttäuscht werden.

Ich bitte Sie wirklich, diese künstliche Auftrennung nicht vorzunehmen und hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Wir haben heute Morgen besprochen, warum beim Telefonverkauf das Widerrufsrecht sinnvoll und nötig ist. Die Situation wurde auch von Ihnen so eingeschätzt, dass wir hier einen Mangel haben, der geregelt werden soll. Seit 2006 ist aber der Online-Handel noch viel wichtiger geworden. Schauen Sie Ihr persönliches Verhalten an. Der Telefonverkauf geht zunehmend zurück. Der Online-Handel ist ein grenzüberschreitendes Geschäft; es geht heute um die Frage, wo und wie Sie sich als Konsumentin oder Konsument eindecken. Es ist sehr angenehm, es ist eigentlich toll. Im Ständerat hat der Vizepräsident, Herr Ständerat Raphaël Comte, gesagt - und ich habe mir diesen Satz gemerkt -, wir sollten aufhören zu meinen, man würde, wenn man etwas für die Konsumenten tue, automatisch die Wirtschaft schädigen; das ist eben falsch. Herr Comte hat das sehr schön gesagt. Er hat gesagt: Wenn Sie etwas für die Konsumenten tun und das Konsumentenvertrauen stärken, dann stärken Sie auch das Vertrauen in die Wirtschaft. [PAGE 1588]

Viele Unternehmen bieten heute bereits freiwillig ein Widerrufsrecht an. Das ist ein Beweis dafür, dass dieses Widerrufsrecht möglich und sinnvoll ist. Alle europäischen Staaten können ein Widerrufsrecht für den Online-Handel anbieten, nur die Schweizer Unternehmen sollen das nicht tun können. Da muss ich Sie fragen: Sind denn die Schweizer Unternehmen so viel schlechter als die europäischen, dass sie dieses Widerrufsrecht nicht anbieten können?

Ich bitte Sie wirklich, bei diesem Artikel der vorgegebenen Piste treu zu bleiben. Sie sind auf das Geschäft eingetreten. Von denjenigen, die das Widerrufsrecht für den Online-Handel nicht wollen, wäre es ehrlicher, wenn sie die ganze Vorlage einfach ablehnen und sagen würden, dass sie für die Schweizer Konsumenten nichts tun wollen, dass es ihnen egal ist, wenn die Schweizer Konsumenten gegenüber allen europäischen Konsumenten benachteiligt sind, und dass ihnen die Schweizer Konsumenten in dieser Frage egal sind. Sagen Sie es lieber so, aber schaffen Sie hier nicht eine künstliche Unterscheidung, die sich gesetzgeberisch gar nicht machen lässt.

Das sind die Gründe, weshalb ich Ihnen namens des Bundesrates beantrage, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen.