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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-09-17

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Wir sind bei der Frage des Erlöschens des Widerrufsrechts. Was ist, wenn Waren ausgepackt werden? Wann erlöscht das Widerrufsrecht? Es ist klar, dass wir uns jetzt in einer etwas seltsamen Konstellation befinden. Der Ständerat hat sich nämlich etwas dabei gedacht, diese Vorlage muss immanent als Ganzes betrachtet werden. Bei der Spezifizierung dieses Artikels ist er davon ausgegangen, dass der Internethandel immer noch einbezogen ist. [PAGE 1594]

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat nun eine Änderung vorgenommen mit Bezug auf Buchstabe e. Hier ging es um eine Präzisierung. Es sollen nämlich auch urheberrechtlich geschützte Produkte aufgenommen werden, um Missbräuche zu vermeiden. Verwiesen wurde auf E-Books, die sonst gekauft und zehn Tage später zurückgegeben werden könnten. Das ist der Grund, weshalb Ihre Kommission diese Änderung mehrheitlich, mit 13 zu 6 Stimmen, beschlossen hat. Ob sie heute noch bedeutend ist im Lichte des Umstandes, dass jetzt ja nur noch Telefonwerbung als Anwendungsgegenstand im Gesetz steht, kann man als Frage im Raum stehenlassen.

Sodann hat Ihre Kommission einen neuen Buchstaben f eingefügt. Bei Elektrogeräten soll das Widerrufsrecht erlöschen, wenn die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet worden ist. Das ist eine zusätzliche Präzisierung, eine gewisse Einengung, die Ihre Kommission hier vorgenommen hat.

Ich ersuche Sie pflichtgemäss, ihr zu folgen und im Sinne der Mehrheit abzustimmen.

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