Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-24
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-24
Wortprotokoll
Die Kantone sollen gemäss dieser Motion ein grösseres Bewilligungskontingent für den Erwerb von Ferienwohnungen durch Ausländer beantragen können, als das bis anhin der Fall war. Das ist der eigentliche Inhalt dieser Motion.
Ich möchte dazu Folgendes bemerken: Heute legt der Bundesrat die jährlichen Bewilligungskontingente der siebzehn Kantone fest, die solche Bewilligungen erteilen können. Dabei darf er die gesetzliche gesamtschweizerische Höchstzahl von 1500 Kontingentseinheiten pro Jahr nicht überschreiten. Vor sieben Jahren erhöhte der Bundesrat die Höchstzahl auf diese gesetzliche Limite, weil die damalige Höchstzahl von 1420 Einheiten pro Jahr jeweils ausgeschöpft wurde. Nutzniesser dieser Erhöhung waren die Kantone Tessin, Waadt, Wallis und teilweise auch Bern, und zwar aus folgendem Grund: Nichtgenutzte Kontingentseinheiten können kurz vor dem Verfall noch auf jene Kantone übertragen werden, die ihr Kontingent schon ausgeschöpft haben. Seit 2009 profitiert nur noch der Kanton Wallis von einem solchen Zusatzkontingent, und das, obwohl er mit 330 Einheiten schon heute das grösste ordentliche kantonale Kontingent erhält. Es besteht also schon heute ein System, um die kantonalen Kontingente flexibel umzuverteilen und damit auch dem Föderalismus Rechnung zu tragen.
Etwas Wichtiges kommt hinzu: In fast allen Kantonen ist der Erwerb von Ferienwohnungen durch Ausländerinnen und Ausländer rückläufig. Das gesamtschweizerische Kontingent von 2008 wurde noch vollständig ausgeschöpft, jenes von 2009 noch zu etwas über 90 Prozent. Die Ausschöpfungsquote fiel dann aber auf rund 75 Prozent und im Jahr 2012 sogar auf 68 Prozent. Von 2013 kann ich Ihnen noch keine abschliessenden Zahlen nennen, denn die nichtgenutzten Einheiten können eben wie gesagt noch auf das laufende Jahr übertragen werden.
Auch im Kanton Wallis hat sich die Lage stark geändert. Über Jahre hat er sein ordentliches Kontingent und das Zusatzkontingent, insgesamt 495 Einheiten, jeweils ausgeschöpft. Doch vor rund einem Jahr konnten erstmals alle Gesuche, die teilweise schon seit Langem eingereicht worden waren, umgehend bewilligt werden. Es standen also genügend Kontingentseinheiten zur Verfügung. So brauchte der Kanton Wallis per Ende 2013 nur noch 28 der 165 erhaltenen Einheiten des Zusatzkontingentes.
Somit herrscht heute in keinem Kanton mehr Mangel an Kontingentseinheiten. Zudem besteht wie gesagt nötigenfalls die Möglichkeit, Kontingentseinheiten zwischen den Kantonen umzuverteilen. Schon aus diesem Grund ist es nicht angezeigt, die gesetzliche gesamtschweizerische Höchstzahl zu erhöhen. Sie wissen ja, in welcher Entwicklung wir stehen; ich habe Ihnen die entsprechenden Zahlen genannt. Sollte einmal ein Kanton behaupten, wirklich zu wenige Kontingentseinheiten zu haben, ist dann auch noch an den Sinn eines Kontingents zu erinnern: Er besteht ja gerade darin, die Zahl der Bewilligungen zu beschränken. Folglich muss bei einer zu grossen Nachfrage nach Bewilligungen ein Teil davon eben verweigert werden. Das ist ja Sinn und Zweck dieser ganzen Kontingentspolitik.
Das ist der Grund, warum ich Ihnen diese Motion - auch im Anschluss an die Föderalismusdiskussion zum vorhergehenden Vorstoss - mit gutem Gewissen zur Ablehnung empfehlen kann.