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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-09-24

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei Fragen zu beurteilen. Die erste wurde bereits durch den Minderheitsantrag Lüscher eingeführt. Da geht es um die Zahlungsfristen. Da ersuche ich Sie, der Mehrheit zu folgen, die nämlich beantragt, dass eine Ratenzahlung angeordnet werden kann und in begründeten Fällen die Frist zur Bezahlung von einem bis zu sechs Monaten verlängert werden kann. Der Ständerat hat das mit Recht modifiziert. Es geht hier nicht um Klarheit schaffen oder nicht, sondern es geht darum, dass wir ja ein Interesse haben, dass die Geldstrafen auch tatsächlich bezahlt werden. Wir haben kein Interesse daran, dass voreilig Geldstrafen in Freiheitsstrafen umgewandelt werden. Immerhin ist es ja ein Ziel dieser Revision, die Gefängnisse zu leeren, indem kleine Strafen ausgesprochen und in Geldstrafen umgewandelt werden.

Bei Artikel 36 geht es darum, wann die Umwandlung von einer Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe erfolgt. Hier verlangt meine Minderheit, dass dem geltenden Recht gefolgt wird, wie das der Ständerat vorsieht. Das heisst, es darf erst dann eine Umwandlung vorgenommen werden, wenn eine Betreibung erfolgt ist und sich die Geldstrafe als uneinbringlich erweist. Mit anderen Worten: Es genügen nicht schon die Nichtbezahlung einer Rate und die hernach erfolgende Mahnung, damit nach Ablauf der Frist die Gefängnisstrafe folgt; sondern es muss wie bisher der Betreibungsweg beschritten werden, das hat sich bewährt. Warum dies? Auch hier noch einmal: Das Kernziel dieser Revision war, die Gefängnisstrafen bei kleinen Strafen wenn möglich aussen vor zu lassen. Das ist auch ein finanzielles Problem. Also ist es auch ein Ziel, dass möglichst viele der auferlegten Geldstrafen auch tatsächlich eingefordert werden können. Deswegen sind diese etwas verlängerte Variante der Mehrheit bei Artikel 35 und der Antrag meiner Minderheit bei Artikel 36 diesem Ziel adäquat.

Erlauben Sie mir noch eine generelle Bemerkung. Frau Markwalder hat auf die Änderungen dieser Revision hingewiesen. Wir hatten in den letzten Wochen in der Gerichtskommission viele Hearings mit Bezug auf die Richterwahlen, die heute stattgefunden haben. An diesen Hearings waren sehr viele Richterinnen und Richter erster und zweiter Instanzen. Ich kann Ihnen sagen, dass - unabhängig von der Parteicouleur - eigentlich alle Richterinnen und Richter sagten, dass sie mit dem heutigen System gar kein Problem hätten. Es hat sich eingespielt. Es muss also niemand meinen, er müsse die Richterschaft anrufen, um am heutigen System etwas zu ändern.

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