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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2014-09-24

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Die Minderheit II, meine Minderheit, schlägt Ihnen vor, bei der Frage, unter welchen Voraussetzungen bedingte Strafen ausgefällt werden können, dem Ständerat zu folgen. Das wesentliche Element, das in diesem Minderheitsantrag enthalten ist, bezieht sich auf ein Konzept, das im Ständerat entwickelt worden ist. Es sieht vor, dass Geldstrafen weiterhin bedingt ausgefällt werden können, aber immer nur zur Hälfte. Das heisst, die eine Hälfte wäre eine bedingte Strafe, die andere Hälfte müsste bezahlt werden. Sie wissen, dass heute die gesamte Geldstrafe bedingt ausgefällt werden soll.

Es wird nun vom lachenden Täter gesprochen; Frau Rickli hat ihn uns sehr lebhaft beschrieben: der Täter, der kommt und lacht, weil er nur eine bedingte Geldstrafe bekommen hat. Ich weiss nicht, Frau Rickli, wie häufig Sie in Gerichtssälen sind und dort Beschuldigte sehen, die lachend hinausgehen. Ich bin ab und zu in Gerichtssälen - leider auch etwas zu wenig, weil ich zu viele andere Beschäftigungen habe; aber ich mache dies ab und zu. Ich muss Ihnen sagen: Solche lachenden Delinquenten habe ich eigentlich noch nie gesehen - oder selten, es mag sie geben. Die Realität ist aber eine andere.

Wenn Sie sich die Frage stellen: "Gibt es wissenschaftliche Studien, die die Aussage zum lachenden Beschuldigten belegen?", dann muss ich Ihnen sagen: Solche Studien gibt es nicht. Wir haben auch in der Kommission diese Frage gestellt. Was es allerdings gibt, das sind Studien, die besagen, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit bei denjenigen Tätern, die eine bedingte Geldstrafe erhalten, nicht höher ist als bei denjenigen, die eine Freiheitsstrafe erhalten. Von daher kann ich Ihnen sagen: Die Zahlen bestätigen das, was Sie wollen, eigentlich nicht. Ich finde es erstaunlich, dass Sie, die sich sonst immer als Gralshüterin der Finanzen der öffentlichen Hand aufspielen möchten, ausgerechnet hier für ein System einstehen, mit dem Sie teure Freiheitsstrafen fordern statt Geldstrafen, die dem Staat Geld einbringen. Diese Strafen bringen doch offensichtlich etwas.

Der Kompromiss, den der Ständerat vorschlägt, ist ein pragmatischer Kompromiss. Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich, dass ich das System auch nicht optimal finde. Es ist etwas grobkörnig. Es sagt bei den Geldstrafen einfach, dass eine Hälfte bedingt und die andere unbedingt ist. Es ist zu wenig an den Einzelfall angepasst. Aber es ist ein einfaches System, es ist ein verständliches System. Dazu kommt - das hat mich eigentlich überzeugt -, dass wir im heutigen System, im geltenden Recht, den Fehler haben, dass es diese Kombinationsstrafen gibt, dass also zur bedingten Geldstrafe noch eine unbedingte Geldstrafe oder Busse ausgefällt werden kann. Das ist sehr schwer verständlich, und es wurde uns in der Kommission gesagt, dass das in 80 Prozent der Fälle stattfindet.

Wenn wir das System des Ständerates übernehmen, haben wir im Prinzip in einer einfachen Form das, was heute praktiziert wird, auch mitenthalten. Damit haben wir ein einfaches, ein überzeugendes System, das in diesem unteren Bereich der Kriminalität eine gut handhabbare Lösung mit sich bringt und trotzdem noch einen bedingten Teil offenlässt. Es ist also auch diese durchaus wichtige Überlegung dabei, dem Täter einen Schuss vor den Bug und vielleicht noch eine Chance zu geben. Wir können auf die Kombinationsstrafen des geltenden Rechts verzichten.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen und den Antrag der Minderheit I (Rickli Natalie) abzulehnen.