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Engler Stefan · Ständerat · 2014-11-26

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-26

Wortprotokoll

Bei Absatz 3 beantragt Ihnen die Kommission, an unserem Beschluss festzuhalten. Es geht um die Frage, ob die Vollzugsbehörde das Geld auf dem Weg des Vollstreckungsverfahrens einzuziehen versuchen muss, bevor eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen wird. Der Nationalrat möchte das nicht und stellt sich auf den Standpunkt, dass jemand, der nicht rechtzeitig zahlt, die Wohltat der Geldstrafe nicht verdiene. Ihre vorberatende Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass wir es nicht dem Täter überlassen wollen, zwischen der Freiheitsstrafe und der Bezahlung der Geldstrafe zu wählen. Dazu kommt - die Vize-Bundespräsidentin hat es bereits zum Ausdruck gebracht -, dass jede Freiheitsstrafe, die anstelle der Bezahlung der Geldstrafe vollzogen werden muss, den Staat viel mehr kostet.

Vielleicht abschliessend noch: Artikel 36 steht in einem direkten Zusammenhang zu Artikel 35 Absätze 1 und 3, weshalb ich zu Artikel 36 denn auch keine Ausführungen mehr machen muss.