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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-11-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-11-26

Wortprotokoll

Es wurde jetzt soeben gesagt: Wir sprechen hier von Kindern und von Jugendlichen, deren Eltern keinen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben. Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind in der Schweiz geboren. Sie können überhaupt nichts dafür, dass ihre Eltern keinen legalen Aufenthaltsstatus haben - wirklich nicht! Im Gegenteil, sie haben vom ersten Tag an grösste Schwierigkeiten: Sie müssen sich verstecken, sie dürfen nicht auffallen, sie müssen alles dafür tun, dass man ihre Eltern nicht bemerkt. Stellen Sie sich einmal vor, welche Belastung das für ein Kind ist! Über diese Kinder und über diese Jugendlichen sprechen wir hier.

Nun hat man gesagt, diese Kinder sollen trotzdem in die Schule gehen dürfen, weil wir ja in der Schweiz keine Meldepflicht kennen - sonst wäre das ja für sie noch eine zusätzliche Bestrafung. Es soll niemand meinen, die Sans-Papiers-Eltern würden die Schweiz verlassen, wenn ihr Kind nicht in die Schule geht. Dann behielten sie das Kind einfach zu Hause. Es gibt keinen Grund, diesen Kindern auch noch die Möglichkeit zu nehmen, die Schule zu besuchen.

Wenn sie die Schule besuchen können, können sie auch die Sekundarschule und das Gymnasium besuchen und können auch an die Universität gehen. Ich erinnere mich sehr gut: 2010 gab es eine ziemliche Empörung in beiden Räten, als man gesagt hat, es könne ja nicht sein, dass Kinder von Sans-Papiers-Eltern als Jugendliche eine Universität besuchen, aber keine Berufslehre machen können. In unserem Land, das so stolz ist auf seine Berufslehre, können Sie niemandem erklären, warum man ihnen ausgerechnet diesen Schritt verwehrt. Warum ist er ihnen verwehrt? Weil sie für eine Berufslehre eben einen Arbeitsvertrag unterzeichnen müssen und sie Gott sei Dank keinen Arbeitgeber finden, der einen Lehrvertrag unterzeichnet mit einer Person, die nicht legal hier ist. Deshalb musste man für diese Jugendlichen eine Regelung finden.

Beide Räte haben gesagt, dass sie das ermöglichen wollen, dass sie aber keinen Anspruch wollen. Es gibt also auf der Basis der Härtefallregelung die Möglichkeit, ein Gesuch zu stellen, aber es gibt kein Recht, dass dann diese Regularisierung auch erfolgt. Es sind strenge Anforderungen zu stellen. Wir haben dann auf der Basis des geltenden Ausländergesetzes diese Verordnungsänderung gemacht. Die rechtliche Grundlage war vorhanden, das war auch nicht bestritten. Es war der Auftrag an den Bundesrat, etwas zu machen, damit Jugendliche auch eine Berufslehre machen können. Aber, und das wurde auch gesagt, und das haben wir so umgesetzt, nach Abschluss der Berufslehre gibt es wieder keine Garantie, dass man bleiben kann.

Wir haben das in der Verordnung umgesetzt. Sie ist seit Februar 2013 in Kraft. Wir haben seitdem fünf Gesuche gehabt - fünf! - und fünf Gesuche bewilligt. Es hat also nicht das ganze Land verändert. Wir sind jetzt am Abklären, weshalb es so wenige sind. Denn es ist ja wahrscheinlich schon nicht so, dass nur gerade fünf Jugendliche eine Berufslehre abschliessen wollten. Es gibt verschiedene Gründe, wir sind daran, das abzuklären. Es ist natürlich mit einem Risiko verbunden. Wenn ein Jugendlicher sich meldet, der ja schwarz, illegal hier ist, fragt man nach seiner Familie, seinen Geschwistern. Wenn er dann keine Bewilligung bekommt, hat er seine ganze Familie, sage ich mal, offengelegt. Das ist ein ganz hohes, beträchtliches Risiko. Ich gebe es zu, wir haben die Anforderungen streng gemacht. Die Jugendlichen müssen mindestens bereits fünf Jahre hier in der Schule verbracht haben. Wir haben keinen Rechtsanspruch gegeben, und nach Ende der Berufslehre ist auch wieder offen, was dann geschieht. Wir hören vor allem, dass die Risiken für die Familienangehörigen beträchtlich sind, weshalb hier wenige Gesuche gestellt werden.

Wir haben uns im Oktober mit den Kantonen, den Migrationsbehörden und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren zusammengesetzt, um zu schauen, was die Gründe sind, ob man etwas ändern muss. Ich muss Ihnen schon sagen: Der Auftrag, den Sie dem Bundesrat gegeben haben, war nicht, zu versuchen, Berufslehren zu ermöglichen, aber dann alles dafür zu machen, um das zu verhindern. Der Auftrag war, dafür zu sorgen, dass in der Schweiz nicht nur Universitäts- und Gymnasiumsbesuche möglich sind, sondern eben auch Berufslehren, aber unter klaren Voraussetzungen.

Jetzt kommt diese Motion und will das Rad zurückdrehen und noch einmal alles auf Gesetzesstufe bringen. Erstens ist [PAGE 1062] das unnötig, die gesetzliche Grundlage ist vorhanden. Zweitens haben Sie einen Auftrag gegeben. Hat sich denn an Ihrer Haltung gegenüber den Jugendlichen in der Schweiz, die nichts dafür können, dass sie und ihre Eltern keinen Aufenthaltsstatus haben, etwas geändert? Wollen Sie jetzt plötzlich darauf zurückkommen und sagen, dass Sie doch nur Gymnasiums- und Universitätsabschlüsse für Sans-Papiers wollen, aber keine Berufslehre? Eine solche Forderung habe ich nun wirklich in der ganzen Zeit von niemandem gehört.

Von daher bitte ich Sie wirklich, die Motion abzulehnen. Sie bringt Ihnen keinen Mehrwert. Ich denke, das Ziel ist klar: kein Automatismus, kein Rechtsanspruch, aber Sie haben den Auftrag gegeben, die Berufslehre unter klaren, strengen Voraussetzungen zu ermöglichen. Wir sind daran, das umzusetzen. Mit einer Annahme der Motion gewinnen Sie hier gar nichts. Im Gegenteil, ich denke, Sie erschweren die Situation von Kindern und von Jugendlichen in unserem Land, die, ohne etwas dafür zu können, in einer bereits äusserst schwierigen Situation sind.