Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-18
Wortprotokoll
Es ist absolut unbestritten, dass es hier eine Ausnahme vom Widerrufsrecht braucht. Da sind sich Kommissionsmehrheit und -minderheit einig. Wenn Sie einen Film schauen und ihn wieder zurückgeben, kann der Anbieter nicht mehr herausfinden, ob das Produkt verwendet worden ist oder nicht. Von daher ist diese Ausnahme unbestritten. Hier soll das Widerrufsrecht nicht gelten. Die Frage ist nur, ob die Konsumenten noch darauf aufmerksam gemacht werden sollen, dass es in diesem Fall kein Widerrufsrecht gibt. Das ist der einzige Unterschied.
Ich denke, wenn Sie sich bewusst sind, wie vielfältig mittlerweile die Verwendung oder - ich sage es jetzt extra - die Benutzung von Musik, Filmen und Software ohne festen Datenträger geworden ist, dann macht der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission schon Sinn. Sie können mittlerweile Filme digital kaufen, streamen, downloaden; Sie haben eine ganze Palette von Möglichkeiten. Ich weiss nicht, ob Sie sich jedes Mal bewusst sind, welche Form von Kaufen, Mieten oder Streamen Sie beim Herunterladen gewählt haben. Wenn es klar ist, dass es kein Widerrufsrecht gibt, dass es keine Möglichkeit gibt, das zur Verfügung gestellte Produkt zurückzugeben, wenn Sie darauf aufmerksam gemacht werden, dass dieses Recht hier nicht besteht, so ist das, denke ich, eine sehr wichtige Information. Ich glaube auch nicht, dass die Schweiz wegen dieser Information eine Hochpreisinsel ist. Ich glaube auch nicht, dass Sie damit die Unternehmen daran hindern, weiterhin ihre guten Geschäfte mit dem Verkauf dieser Form von Produkten zu machen. Aber ich denke, es ist eine wichtige Information.
Ich glaube, Herr Ständerat Comte hat es richtig gesagt: Es geht um das Gefühl, dass es immer automatisch ein Schaden für die Unternehmen sei, wenn man zuhanden der Konsumenten eine verbesserte Information beschliesst. Ich glaube, wir sollten von diesem Denken wegkommen. Eine gute Information der Konsumenten ist eine vertrauensbildende Massnahme. Das ist nicht ein Schaden, das ist letztlich ein Vorteil für alle. Selbstverständlich sollen wir bei dieser Vorlage schauen, dass nicht übertrieben wird, dass sie nicht unverhältnismässig ist, dass sie praktikabel ist. Aber die Information, dass Sie auf das Widerrufsrecht verzichten, wenn Sie dieses Produkt jetzt kaufen oder downloaden, ist wirklich eine zusätzliche Möglichkeit, gerade das Vertrauensverhältnis zu stärken. Ich denke, wir haben ein Interesse daran, dass gerade auch im Online-Bereich, bei den verschiedenen Möglichkeiten, Produkte zu beziehen, dieses Grundvertrauen vorhanden ist.
Herr Ständerat Schmid, Sie haben gesagt, die Regelung betreffe ein paar wenige Anbieter. Aber wir wissen, dass manchmal gerade ein paar wenige sehr viel kaputt machen können. Deshalb beantragen wir hier, diese zusätzliche, einfache Information für den Konsumenten vorzusehen, die nun wirklich nichts kostet.
Ich bitte Sie, da Sie vorher schon so viel Vertrauen in Ihre Kommission und nicht in den Bundesrat hatten, hier auch das Vertrauen in die Mehrheit Ihrer Kommission zu haben, sodass hier eine praktikable, eine sinnvolle und eine machbare Lösung eingeführt werden kann.