Janiak Claude · Ständerat · 2014-06-18
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-18
Wortprotokoll
Ich habe im Eintretensvotum bereits darauf hingewiesen, dass das eigentlich die Pièce de Résistance dieser Vorlage ist. Wir haben [PAGE 615] diese Verbesserungen aus den erwähnten Gründen aufgenommen, insbesondere auch, weil das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor zwei Jahren eine Erweiterung erfahren hat.
Die Kommission möchte einfach noch einmal auf den internationalen Bezug hinweisen. Das ganze Fernabsatzgeschäft zeichnet sich ja dadurch aus, dass sich die Vertragsparteien zum Vertragsabschluss nicht physisch treffen, sondern per E-Mail, SMS, Internet usw. kommunizieren. Diese Form des Handels wird immer bedeutender. Es ist also sinnvoll, den ganzen Bereich aufzunehmen und sich nicht auf die Telefongeschäfte zu beschränken. Die Konsumenten sehen den Gegenstand oder die Leistung vor dem Vertragsabschluss ja nicht, können sie entsprechend auch nicht prüfen und laufen Gefahr, voreilig Verträge abzuschliessen. Deshalb sind sie auch beim Fernabsatzgeschäft durch ein Widerrufsrecht zu schützen. Frau Bundesrätin Sommaruga hat ja darauf hingewiesen, dass den berechtigten Interessen der Angebotsseite und der Wirtschaft durch diverse Bestimmungen, die dann noch folgen, gebührend Rechnung getragen wird.
Aus den Gründen, die ich im Eintretensvotum erwähnt habe, bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.