Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-18
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-18
Wortprotokoll
Ich danke zuerst dem Sprecher der Minderheit II, Herrn Comte, für die Komplimente an den Bundesrat. Er hat die "sagesse du Conseil fédéral" gerühmt. Ich muss allerdings diese Komplimente an Sie zurückgeben: Es war nämlich ein Auftrag des Parlamentes, die bedingte Geldstrafe abzuschaffen. Der Bundesrat hat als Exekutive nur diesen Auftrag ausgeführt und versucht, in der Botschaft die bestmögliche Begründung für Sie vorzubereiten.
Der Nationalrat hatte sich in dieser Sache sehr stark engagiert. Er wollte die bedingte Geldstrafe abschaffen. Ihr Rat machte damals einen Prüfauftrag daraus und sagte, der Bundesrat solle das nochmals anschauen. Der Bundesrat hat es Ihnen in der Tat dann so vorgeschlagen. Als man im Nationalrat realisiert hat, was die Abschaffung der bedingten Geldstrafe bedeutet, hat man schon noch einmal leer geschluckt. Man wurde sich bewusst, dass sich die Abschaffung der bedingten Geldstrafe massiv und überwiegend auf sozial gut integrierte Ersttäterinnen und Ersttäter auswirken würde. Wenn man dann noch ganz konkret hinschaut, wer das ist, sieht man, dass es sich vorwiegend auf Personen auswirken würde, die erstmals ein Strassenverkehrsdelikt begangen haben. Das hat man im Nationalrat mit einem ziemlichen Schrecken realisiert und gleichzeitig entschieden: Man will die bedingte Geldstrafe zwar nicht abschaffen, aber ihren Anwendungsbereich einschränken. Das hat zu einer sehr aufwendigen und letztlich kaum mehr praktikablen Lösung geführt. Das wurde auch in Ihrer Kommission von den Praktikern moniert. Ich habe Ihnen heute gesagt, dass es allein im Kanton Bern 80 000 Urteile gibt. Wenn dort ein Richter mit einem relativ grossen Ermessensspielraum den Einzelfall begutachten muss, dann lässt sich dieses Massengeschäft einfach nicht mehr bewältigen. Das war auch der Anlass dafür, dass man diese Frage in Ihrer Kommission noch einmal angeschaut hat.
Der Bundesrat ist der Meinung - ich habe es beim Eintreten gesagt -, dass Ihre Kommission eine gute, eine praktikable, eine sinnvolle Lösung gefunden hat. Auf der einen Seite wird es nämlich die reine bedingte Geldstrafe nicht mehr geben. Gleichzeitig hält man die unbedingte Geldstrafe so fest, dass sie eine gewisse Schematik enthält, die auch praktikabel sein wird. Das möchte ich auch zuhanden von Herrn [PAGE 640] Ständerat Rechsteiner sagen, den diese Schematik - 50 Prozent bedingt, 50 Prozent unbedingt - stört, wenn sie sich so ergibt. Gemäss dem Konzept Ihrer Kommission sind 50 Prozent der Geldstrafe immer unbedingt; das ist eine Schematik. Aber wenn Sie sagen, der Richter müsse schauen, ob der Anteil 30, 40 oder 50 Prozent betrage, dann muss man festhalten, dass Sie so das Massengeschäft nicht schaffen.
Wir sind damit der Meinung, dass die Mehrheit der Kommission, wie sie das jetzt formuliert hat, auch den Interessen der Generalprävention hinreichend Rechnung trägt. In diesem Sinn weicht der Bundesrat von seinem ursprünglichen Entwurf oder von seiner Auftragsarbeit ab und unterstützt die Mehrheit Ihrer Kommission.
Herr Ständerat Rechsteiner möchte mit seinem Einzelantrag, dass man die Geldstrafe wie heute weiterhin auch bedingt aussprechen kann. Das heisst, mit dem Antrag Rechsteiner Paul würde im Wesentlichen alles beim heutigen Recht bleiben, was die bedingte Geldstrafe anbelangt. Bei den anderen Fragen ist das natürlich nicht so.
Ich muss schon sagen, der Antrag Rechsteiner Paul kommt jetzt schlicht und harmlos daher, aber er beschlägt natürlich mehr oder weniger das Kernstück dieser Vorlage, die Sie heute beraten. Ich denke, es gibt keinen Grund, wieder ganz auf Feld eins zurückzukehren. Ich meine, es war nicht nur einfach eine einmalige Äusserung, sondern die bedingte Geldstrafe wurde in beiden Räten doch sehr stark kritisiert, auch in Zweifel gezogen, und zwar in Bezug auf ihre Umsetzung und vor allem auch in Bezug auf die öffentliche Durchsetzung dieser Bestrafung. Die Glaubwürdigkeit des Strafrechts, das Vertrauen der Bevölkerung ins Strafrecht ist doch auch ein hohes Gut.
In diesem Sinne möchte ich Sie noch einmal und auch hier bitten, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen und den Einzelantrag Rechsteiner Paul abzulehnen.