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AB 168747

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-04

Wortprotokoll

Mit der Standesinitiative vom 4. Februar 2009 hat der Kanton Zürich beantragt, den Bund einzuladen, eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos zu schaffen. Erstrat ist der Ständerat, unser Rat ist Zweitrat. Der Ständerat hat dieser Initiative Folge gegeben und dann die Behandlung aufgeschoben, um sie mit der Vorlage zum Unterhaltsrecht, die wir soeben behandelt haben, zu beraten und in diese zu integrieren.

Mit der Unterhaltsrechtsvorlage, wie wir sie jetzt verabschiedet haben, sind wir beim Alimenteninkasso einen Schritt vorwärtsgekommen; dafür danken wir allen, die daran mitgearbeitet haben. Bei der schweizweiten Harmonisierung der Alimentenbevorschussung sind wir indessen kein Schrittlein weitergekommen. Wir möchten verhindern, dass das so bleibt. Deswegen beantragt Ihnen heute meine Minderheit, diese wichtige und richtige Standesinitiative nicht abzuschreiben.

In den Achtzigerjahren war es möglich, im ZGB eine Bestimmung in Artikel 293 Absatz 2 einzufügen, wonach das öffentliche Recht die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt des Kindes regelt, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Diese ZGB-Bestimmung war der Auslöser für die Einführung kantonaler Regelungen zur Alimentenbevorschussung. Wir haben vonseiten der SP alles versucht, um im Rahmen der Vorlage zum Unterhaltsrecht die Alimentenbevorschussung weiterzubringen.

Ich war Antragstellerin für eine Ergänzung im Zivilgesetzbuch. Meine Kollegin Schneider Schüttel war Antragstellerin bezüglich einer parlamentarischen Initiative für eine neue Verfassungskompetenz. Dieser Initiative wurde von unserer Kommission für Rechtsfragen Folge gegeben, sie wurde dann aber leider vom Ständerat nicht unterstützt. Somit sind wir in Bezug auf die schweizweite Harmonisierung zurück [PAGE 88] auf Feld eins oder eher auf Feld null. Darunter leiden die Familien, die Kinder und die Eltern, von denen beruflich und auch privat immer mehr Mobilität gefordert wird. Die Abnahme der Zahl von Bezügerinnen und Bezügern bei der Alimentenbevorschussung ist statistisch erwiesen, dafür nimmt die Sozialhilfe zu. Das ist insgesamt eine schlechte und sehr traurige Entwicklung. Es heisst Folgendes: Wenn Urteile bestehen, welche einen Unterhaltsschuldner oder eine Unterhaltsschuldnerin zu Unterhaltszahlungen verpflichten, diese Zahlungen aber nicht geleistet werden, dann fehlt oft die nötige Unterstützung durch die Alimentenbevorschussung. Die Kantone kommen nicht weiter, sie machen kein Konkordat. Die Kantone haben in der Vernehmlassung zur Vorlage zum Unterhaltsrecht weitere Schritte begrüsst, diese sind aber nicht gemacht worden.

Jetzt haben wir dieses zweite Anliegen der Initiative des Kantons Zürich nicht erfüllt. Meine Minderheit bittet Sie daher, die Initiative nicht abzuschreiben. Ihre Weiterbearbeitung kann im Ständerat erfolgen, unter Beizug des Berichtes aufgrund des Postulates Tornare 13.3135 zur Familienpolitik. Wie ich gehört habe, kann der Bericht demnächst veröffentlicht werden, und dann kann ein neuer Anlauf genommen werden. Der Bundesrat hat schon mehrere Anläufe in Richtung einer Harmonisierung der Alimentenbevorschussung gemacht. Diverse sind leider hier im Parlament gescheitert, ich will sie nicht alle zitieren, sie sind aktenkundig.

Ich bitte Sie jetzt aber, den Antrag auf Nichtabschreibung der Initiative des Kantons Zürich zu unterstützen.