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Huber Annemarie · 2001-12-03

Huber Annemarie · Bern · 2001-12-03

Wortprotokoll

Zunächst möchte der Bundesrat daran erinnern, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers eigenständig erfüllt. Er ist zwar administrativ der Bundeskanzlei zugeordnet; der Bundesrat hat aber nicht die Kompetenz, sich in die Art und Weise, wie er seine Aufgaben - insbesondere seine Aufsichtsaufgabe - erfüllt, einzumischen oder ihm Weisungen zu erteilen.

Zur ersten Frage: Der Bundesrat und der Datenschutzbeauftragte sehen keinen Grund, dass die Zahnarzttarife nicht veröffentlicht werden sollen, namentlich auch auf dem Internet. Bei der Veröffentlichung dürfen aber die Namen der jeweiligen Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne ihr Einverständnis nicht bekannt gegeben werden. Dies schreibt das Datenschutzgesetz vor. Verschiedene Zahnärzte haben im Übrigen beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde eingereicht. Sie stossen sich an der Art und Weise, wie der "Kassensturz" die Daten über sie beschafft und veröffentlicht hat. Der Datenschutzbeauftragte ist gegenwärtig dabei, zu untersuchen, ob die Veröffentlichung der gesammelten Daten auf dem Internet mit dem Datenschutzgesetz vereinbar ist.

Zur zweiten Frage: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Konsumentenschutzorganisationen Vergleichstests durchführen. Er besteht aber darauf, dass diese Tests mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in Einklang stehen müssen.

Zur dritten Frage: Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass der Preis ein Schlüsselelement in unserer Wettbewerbswirtschaft darstellt. Er anerkennt in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Konsumentenschutzorganisationen. Sie haben [PAGE 1633] dafür zu sorgen, dass Tests und Preisvergleiche unter unverfälschten Bedingungen durchgeführt werden können, was zum Funktionieren des Wettbewerbes entscheidend beiträgt. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Untersuchung des Datenschutzbeauftragten zu entscheiden haben, ob nötigenfalls Massnahmen ergriffen werden müssen. Er wird prüfen, inwieweit Massnahmen notwendig sind, damit die Preistransparenz gewahrt bleiben kann.