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Caroni Andrea · Nationalrat · 2013-09-24

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Wir sind nun beim bedingten Vollzug der Strafen. Der Auftrag aus dem Parlament lautete, man solle die Geldstrafe abschaffen. Der Bundesrat hat einen Vorschlag gemacht, wonach die Geldstrafe zwar weiterhin möglich ist, aber immer unbedingt. Die Kommission hat sich lange mit dem Thema befasst, und am Schluss hat sich die Mehrheit der Kommission entgegen dem Entwurf des Bundesrates dazu entschieden, am Grundsatz der möglicherweise bedingten Geldstrafe festzuhalten.

Wir haben festgestellt, dass ein System, in dem die Freiheitsstrafe bedingt oder unbedingt ausfallen kann, aber die Geldstrafe immer unbedingt ist, ein schiefes wäre. Es wurde ausgeführt, dass man als Anwalt seinen Klienten fast zur Freiheitsstrafe drängen müsste, damit er zumindest eine bedingte Strafe erhielte. Gleichzeitig fand Ihre Kommission, der bedingte Vollzug der Geldstrafe dürfe nicht mehr die Standardsanktion in diesem Land sein. Eine bedingte Freiheitsstrafe ist ja in jedem Fall ein scharfes Damoklesschwert, das über einem hängt: Wenn man noch etwas anstellt, wandert man hinter Gitter. Wir fanden aber, dass bei der Geldstrafe nicht derselbe Effekt gewährleistet ist, wenn sie immer bedingt ausgefällt wird, also haben wir in einem Anflug kreativer Rechtsetzung beschlossen, hier einfach die Hürden für die Geldstrafen etwas höher zu legen. Nebst der Prognose, dass der Täter nicht rückfällig wird, bedarf es zusätzlich besonders guter Umstände. Gleichzeitig schlagen wir Ihnen vor, die teilbedingte Geldstrafe abzuschaffen.

Die Minderheit Vischer Daniel zu Artikel 42 Absatz 2 möchte insofern beim geltenden Recht bleiben, als bei Geldstrafen die gleichen Regeln für den bedingten Vollzug gelten sollen wie bei der Freiheitsstrafe. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen, der Verschärfung zuzustimmen. Zwar entsteht so in der Tat eine neue Schnittstelle, da gebe ich Ihnen Recht, Herr Vischer: Wenn jemand eine gute, aber nicht besonders gute Prognose hatte, wäre er vielleicht mit einer bedingten Freiheitsstrafe anders davongekommen. Die neue Schnittstellenproblematik ist aber viel kleiner als die Problematik, die wir heute haben, und wir denken, damit kann man leben. Es ist auch nicht so, dass der Täter frei wählen kann, dass er also auf eine bedingte Freiheitsstrafe gehen kann, wenn er denkt, dass er Gefahr läuft, eine unbedingte Geldstrafe zu erhalten. Es ist ja der Richter, der nach seinen Kriterien entscheidet, wer welche Strafe erhält. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wurde erwähnt. Wichtig ist uns als Kommission, das Ansehen des Strafrechts in der Allgemeinheit zu stärken. Wenn nun die Standardstrafe immer die bedingte Geldstrafe ist, ist das eine zu schwache Grundstrafe.

Ich gehe noch auf ein paar Punkte ein. Herr Vischer, Sie haben erwähnt, dass jemand mit wenig Geld in diesem System schlechter dastehe. Jemand mit wenig Geld hat aber auch einen tieferen Tagessatz, das ist proportional bis zu einem Minimum geregelt.

Es ist ja heute schon so: Wer eine bedingte Geldstrafe erhält, erhält dazu oft eine Busse, und diese Busse ist immer unbedingt. Es gibt also das Problem der Schnittstelle zwischen unbedingter Busse und bedingter Freiheitsstrafe schon heute.

Herr Vischer, Sie haben dann erwähnt, dass es sehr kompliziert würde, dass man zwei Prognosen begründen müsste. Es ist aber heute schon so, dass die erste Prognose, also das, was vermutet wird, schon einmal geschenkt ist, denn man muss ja heute dem Täter quasi beweisen, dass er eine schlechte Prognose hat, bevor man ihn packen kann. Es geht also nur noch um die zweite Begründung, die einzige, die man liefern muss, und die darin besteht, dass die Umstände besonders gut sind.

Nun noch kurz zur Ratsrechten: Herr Stamm, Herr Schwander und Herr Nidegger, Sie waren ja dabei, als wir die Verschärfungen im System forderten, als wir die bedingten Geldstrafen am liebsten gleich weghaben wollten, wie das der Bundesrat teilweise auch vorgeschlagen hat. Nun haben wir einen Kompromiss gefunden, aber die Minderheit I (Stamm) schlägt etwas noch Schärferes vor. Sie sagt: "Zurück zum alten Recht! Immer nur Bussen ausfällen, die sind immer unbedingt, andernfalls sollen es Freiheitsstrafen sein!" Jetzt hat sie etwas gemerkt, das wir in der Kommission und auch in der Subkommission nie besprochen haben: "Ups, das trifft ja alle, wir haben ja Rechtsgleichheit in diesem Land! Es trifft ja auch Leute, die wir gut mögen, die Autofahrer und den Mittelstand."

Erstens, glaube ich, ist Ihr Instrument, eine Busse für eine gewisse Deliktskategorie, ein schräges Konstrukt. Zweitens ist es ein Schuss ins Knie, sogar für die Autofahrer, denn die Busse ist ja immer unbedingt. Und drittens, das ein Vorschlag zur Güte oder für die Zukunft, glaube ich: Wenn wir feststellen, dass es eine Deliktskategorie gibt, mit der die Leute zu hart angepackt werden - Sie sagen, das sei im Strassenverkehr der Fall, es kann gut sein, dass dem so ist, und es kann auch woanders sein -, dann gibt es einen tauglichen Weg, das Problem anzugehen: Die Frau Bundesrätin wird uns demnächst, so hoffe ich, eine Revision der Strafrahmen vorschlagen. Da können wir alle Delikte durchgehen. Dann sehen wir zum Beispiel vielleicht, dass wir für die Vergewaltigung, um auf Ihr Beispiel zu sprechen zu kommen, Frau Rickli, die Schraube anziehen müssen. Da werden wir die Chance dazu haben. Vielleicht sehen wir, dass es im SVG zu scharfe Sanktionen gibt, und dann werden wir das SVG anpassen können. Ich glaube, hier ein Sondersanktionenrecht für nur eine Kategorie zu schaffen ist der falsche Weg und inhaltlich wahrscheinlich ein Schuss ins Knie.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Ganz kurz zum Minderheitsantrag Rickli Natalie zu Artikel 43 Absatz 1: Die Minderheit Rickli Natalie möchte die teilbedingten Strafen auf zwei Jahre begrenzen. Die Vernehmlassung dazu war uneinheitlich. Für die Kommissionsmehrheit war entscheidend: Die Strafverfolgungsbehörden selber, die dem Vernehmen nach ja scharfe Hunde sind, sagten, sie bräuchten die Verschärfung nicht, sie seien froh um die breiten Möglichkeiten, die ihnen erlaubten, eine adäquate Kombination von Denkzettel einerseits und Damoklesschwert andererseits zu finden.

Mein Kommissionskollege wird nun zu den anderen Minderheitsanträgen sprechen. [PAGE 1612]