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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-09-24

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Nun geht es um die gemeinnützige Arbeit, und zwar in erster Linie um ihren Charakter: Ist sie eine eigenständige Sanktion, oder ist sie eine Sanktionsform? Der Bundesrat schlägt vor, dass die gemeinnützige Arbeit neu auf Antrag des Täters als Vollzugsform gewählt werden kann. Dieses Konzept ist sinnvoll. Die Minderheit, vertreten von Frau Chevalley, sagt: Die gemeinnützige Arbeit muss eine Strafe sein, es kann nicht darum gehen, dass der Verurteilte nur dann arbeitet, wenn er das freiwillig tut. Ich glaube, der Fehler in der Überlegung von Frau Chevalley ist: Es geht nicht darum, ob der Täter sich quasi freiwillig bestrafen lässt, sondern die Frage ist, in welcher Form er bestraft wird. Und die gemeinnützige Arbeit ist an und für sich eine Rechtswohltat zugunsten des Täters. Das heisst, ein Täter, der sonst anders bestraft wird, hat die Möglichkeit, seine Strafe abzuarbeiten. Wenn er das nicht will - ja gut, dann will er das nicht, dann muss er halt eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verbüssen. Aber es kann nicht darum gehen, dass wir Zwangsarbeit als eigenständige Vollzugsform auferlegen. Abgesehen davon, dass diejenigen Leute, die solche Stellen anbieten wollen, daran wenig Freude haben, denn in einem solchen Fall bringt es nichts, jemanden für eine gemeinnützige Arbeit einzusetzen. Aber das Wesentliche ist: Es geht um etwas, was der Täter will. Was wir sagen, und was der Bundesrat sagt, ist: Wir müssen das nicht verschenken, der Täter soll sich ruhig darum bemühen, dass er zur Rechtswohltat der gemeinnützigen Arbeit kommt.

Die Minderheit Schwander will eine Erhöhung des Umwandlungssatzes für Täter ohne Beschäftigung oder mit teilweiser Beschäftigung. Auch dazu muss ich sagen:

Es geht um eine Sanktion, die vom Kriterium der Schuld geleitet werden soll, nicht von schuldunabhängigen Faktoren, und schon gar nicht von der Form des Einkommens. Es kann nicht sein, dass hier jemand, der eine 100-Prozent-Tätigkeit ausübt, besser wegkommt als jemand, der nicht berufstätig ist. Das würde ja quasi bedeuten, dass eine Hausfrau nur, weil sie keiner Erwerbsarbeit nachgeht, schlechtergestellt wird als ihr Ehemann, der zu 100 Prozent arbeitet. Ich glaube, Sie sind alle mit mir einverstanden, wenn ich Ihnen sage, dass beispielsweise eine Hausfrau ebenfalls eine wichtige Tätigkeit ausübt, nicht nur diejenigen Leute, die eben bezahlt werden. Das gilt auch für andere Personen, die keine 100-Prozent-Anstellung haben.

Von dem her empfehle ich Ihnen im Namen der SP-Fraktion, das Konzept des Bundesrates zu unterstützen und die Anträge der beiden Minderheiten abzulehnen.