Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-09-24
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-24
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Was ist passiert? Voran ging ein jahrelanger Revisionsprozess; die Revision wurde 2006 nach einer Sistierungsphase verabschiedet und 2007 in Kraft gesetzt. Eineinhalb Jahre später gab es in diesem Rat eine strafrechtliche Allerweltsdebatte. Der Ruf nach Strafverschärfungen wurde laut. Es wurde alles in einen Topf geworfen. Eine differenzierte Unterscheidung zwischen kleiner und mittlerer gegenüber schwerer Kriminalität war teilweise nicht mehr erkennbar. Natürlich wurden dann Vorstösse angenommen, und Frau Widmer-Schlumpf, damals Vorsteherin des EJPD, machte die meiner Meinung nach verfehlte Aussage, eine bedingte Geldstrafe sei ein Unding.
Vor diesem Hintergrund findet nun diese Revision statt. Ich hoffe, es wird in dieser Debatte erkannt, dass wir hier mit Ausnahme des Ausschaffungsartikels mit der kleinen und mittleren Kriminalität konfrontiert sind. Es geht nicht um die Schwerkriminalität, mit der wir in einem anderen Zusammenhang letzte Woche beschäftigt waren und auch diese Woche noch beschäftigt sein werden.
Es geht um die Frage, ob das System der Geldstrafe, wie es 2007 eingeführt worden ist, versagt hat. Selbst Herr Caroni, der Kommissionssprecher, sagt ganz klar: Es gibt keine evidenzbasierte Erhebung, die in irgendeiner Weise nachweisen könnte, dass dieses System, wie es eingeführt worden ist, versagt habe. Er rekurriert auf die öffentliche Stimmung. Doch wieso kennt er überhaupt die öffentliche Stimmung so genau? Es ist ein grosser Politikerfehler, immer zu meinen, die veröffentlichte Stimmung sei identisch mit der öffentlichen Stimmung. Natürlich gibt es immer Einzelne, die nach Strafverschärfungen rufen. Aber Politikerinnen und Politiker haben nicht die Aufgabe, jede Woche von Neuem einem Stimmungstrend in eine andere Richtung nachzugeben; vielmehr haben sie Revisionen zu machen, die über eine bestimmte Zeit auch Bestand haben. Genau dies ist die Krux dieser Revision.
Wir machen eine Revision einer Revision, die kaum in Kraft getreten ist und deren Installation Zeit braucht, auch damit sich eine Rechtsprechung entwickeln kann. Natürlich gab es auch Kritik von Staatsanwaltschaften, es gab auch einen Diskurs in der Lehre. Doch interessanterweise haben wir gesehen, dass diese Kritik alles andere als einheitlich war. Zum Teil hoben sich die kritischen Vorbehalte gegen die damalige Revision gerade wieder auf. Sie waren ja in den Hearings so gut dabei wie ich: Nach diesen Hearings war jedenfalls nicht klar, was wir ändern müssten.
Nun haben wir eine Revision, die halbbatzig ist. Wir haben immer die Ansicht vertreten: Wenn das System der Geldstrafen gilt, braucht es auch die bedingte Geldstrafe. Das ist unsere Grunddifferenz zum Bundesrat. Sonst würde ja jemand, der eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe erhält, besser fahren als jemand, der eine Geldstrafe erhält. Vor allem würde das die unteren Einkommen noch mehr treffen, und das wäre eigentlich - ich sage es einmal vorsichtig - eine gewisse Tendenz zur Klassenjustiz. In diesem Sinne braucht es weiterhin die bedingte Geldstrafe. Wenn Sie nun diesen Trick anwenden, dass Sie die bedingte Geldstrafe nur bei besonders günstigen Umständen einführen, schaffen Sie wieder eine neue Inkongruenz zwischen dem normalen bedingten Aufschub bei der Freiheitsstrafe und einem anderen System bei der Geldstrafe.
Ich halte das nicht für tunlich. Diese Revision bringt nichts ausser Ärger. Es wäre besser, wir würden nochmals eine Denkpause machen und auf besser evaluierter Basis, wenn wirklich nötig, eine Revision erarbeiten, die diesen Namen auch tatsächlich verdient.