Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-09-24
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-24
Wortprotokoll
Das Strafrecht wurde ja per 1. Januar 2007 von uns geändert, und bereits in der ersten Woche gab es vehemente Kritik. Die herausragende Figur des schweizerischen Strafrechts, der emeritierte Professor Günter Stratenwerth, sprach von einer "krassen Fehlleistung des Gesetzgebers" - das will etwas heissen. Nicht nur von der SVP, sondern von links bis rechts gab es Kritik. Ich erwähne z. B. die Geschäftsführerin der Frauenhäuser, die damals völlig zu Recht sagte, dass es doch nicht normal sei, dass jetzt jemand, der zu Hause die Frau zusammenschlage, keine Freiheitsstrafe mehr bekomme, sondern nur eine bedingte Geldstrafe, die er beim ersten Mal nicht einmal bezahlen müsse.
Ich bedanke mich bei Ihnen, auch beim Bundesrat, dass wir das jetzt zurückrevidieren; dass jetzt vorgesehen ist, die kurzen Freiheitsstrafen wiedereinzuführen. Das heisst gleichzeitig, dass die SVP-Fraktion selbstverständlich für Eintreten ist, weil Handlungsbedarf besteht. Wir hoffen, dass die Revision in die richtige Richtung geht.
Wo liegt das Problem? Das Problem liegt bei den Geldstrafen - bei den bedingten Geldstrafen und bei den Geldstrafen generell. Geldstrafen sind bürokratisch. Zehntausende von Juristen, Studenten, Betroffenen, Staatsanwälten haben sich gefragt und fragen sich heute noch, wie der Einzelfall behandelt werden muss. Es ist überhaupt kein Argument, wenn man sagt, dass sich das jetzt bei den Gerichten eingespielt habe. Wenn wir als Parlament den Gerichten und allen Beteiligten immer mehr Aufgaben geben, vom Familienrecht über das Vormundschaftsrecht bis hin zu komplizierten Berechnungsmethoden, werden diese die Arbeit selbstverständlich machen, aber es resultiert Bürokratie. Ich habe vor 25 Jahren den Gerichtsdienst im Kanton Aargau verlassen; im Vergleich zu jener Zeit gibt es nun dreimal so viele Gerichtspräsidenten, weil wir ihnen immer mehr Aufgaben aufbürden.
Der Aufwand ist gross. Wir sollten diese Geldstrafen deshalb wieder abschaffen, auch im Interesse der Betroffenen. Wenn ich als Anwalt jemanden vertrete, fragt mich der Mann oder die Frau beim Verlassen des Gerichtssaals: Was heisst das jetzt, was mir der Richter soeben eröffnet hat? Was heisst bedingt bzw. unbedingt? Was heisst Busse bzw. Geldstrafe? Beides zusammen? Und vielleicht kommt ja noch eine Freiheitsstrafe dazu. Das verstehen die Betroffenen nicht mehr, folgerichtig ist auch die Abschreckungswirkung der Strafe fraglich.
Was machen wir jetzt mit den Geldstrafen? Offensichtlich gäbe es die Möglichkeit, sie zu belassen. Die Voten der Kollegen Vischer und von Graffenried gingen in die Richtung, dass wir bei den Geldstrafen nichts ändern sollten. Das würde heissen, die Kleinkriminellen - der Drogendealer auf der Strasse oder der Schläger, der jemanden ins Gesicht schlägt - erhielten weiterhin bedingte Geldstrafen. Das wollen wir nicht!
Die zweite Möglichkeit ist das, was der Bundesrat sagt: Wir schaffen die bedingten Geldstrafen ab. Das wäre grundsätzlich richtig. Dann erhielten die vorher Genannten - der Schläger, der "Kügeli-Dealer" oder ein Entreissdieb - automatisch unbedingte Strafen. Das wäre selbstverständlich positiv. Man vergisst aber, dass der Löwenanteil der Geldstrafen im Strassenverkehr anfällt. Wenn wir dafür unbedingte Strafen festlegen, wird auch die Durchschnittsbevölkerung, der Autofahrer kriminalisiert. Man könnte von einem Raubzug auf den Mittelstand sprechen. Sie wissen vielleicht: Derzeit kommt es in der Schweiz jährlich zu gegen 90 000 Führerausweisentzügen. Allein mit den damit verbundenen Geldstrafen kommt bei sofortigen unbedingten Strafen eine gewaltige Belastung auf den Mittelstand zu. Das wollen wir nicht. Abgesehen von den Widersprüchen in der Bundesratsvariante: "Wann bedingt, wann unbedingt" oder "Was ist dogmatisch richtig?"
Noch komplizierter ist die Mittelvariante der Kommission. Da redet man von einer "qualifizierten Gutprognose". Wir haben eine Schnittstelle, wir haben neue rechtliche Ausdrücke, und da würde dasselbe gleich noch einmal passieren: In Millionen von Stunden werden sich Zehntausende von Juristen, Studenten und Betroffenen fragen, was damit gemeint ist.
Die SVP-Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Geldstrafe abzuschaffen. Es ist falsch, was vorhin gesagt worden ist: dass bei den Bussen nicht auf die persönlichen Verhältnisse und auf das Verschulden geachtet werden könne. Wir behalten uns vor, die gesamte Vorlage abzulehnen, wenn es bei den Detailentscheiden in die falsche Richtung geht.