Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-09-25
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-25
Wortprotokoll
Das Problem war und ist, dass wir bei der Ausweisung eines straffälligen Ausländers zwei verschiedene Verfahren haben. Wir hatten, als die Landesverweisung im Strafgesetzbuch war, ein strafrechtliches Verfahren, und wir hatten parallel oder nachher ein migrationsrechtliches Verfahren. Bei den beiden Verfahren galten unterschiedliche Kriterien. Bei der Landesverweisung im Strafrecht war die Resozialisierung massgebend, im migrationsrechtlichen Verfahren galten strengere Voraussetzungen. Oft wurde eine strafrechtliche Landesverweisung im Nachhinein bedingt ausgesprochen, derweil der Ausländer im migrationsrechtlichen Verfahren dennoch ausgewiesen wurde. Es gab den Ruf, nicht zuletzt von SVP-Richtern beiden Geschlechts im Kanton Zürich, endlich diese Landesverweisung im Strafgesetzbuch abzuschaffen, damit das Ausweisungsverfahren beschleunigt werden könne. Aus diesem Grund wurde dieser Artikel bei der letzten Revision gestrichen. Das war im Interesse eines einheitlichen, schnellen Ausweisungsverfahrens, das nur noch migrationsrechtlich ist.
Mir ist es unverständlich, warum der Bundesrat die Landesverweisung jetzt mit dieser Kann-Bestimmung neu ins Strafgesetzbuch nehmen will. Ich weiss nicht, was er bezweckt - ausser politischer Kosmetik. Zusätzlich sind wir jetzt in einer neuen Situation: Die Ausschaffungs-Initiative ist angenommen worden. Der strittige Punkt bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative ist, ob es einen Automatismus gibt oder nicht. Ich glaube, dass Herr Kollege Brand die Sache im [PAGE 1646] Grunde genommen klar dargelegt hat. Herr Schwander will mit dem Antrag seiner Minderheit II, dass es einen Automatismus gibt; wer eines dieser aufgelisteten Delikte begangen hat, muss automatisch ausgeschafft werden. Das Gericht darf nicht mehr überprüfen, ob in Bezug auf die Einzelperson die Verhältnismässigkeit gewahrt ist usw.
Dazu sagt das Bundesgericht mindestens bis jetzt: Das widerspricht unserer Verfassung. Es gibt einen neueren Migrationsentscheid des Bundesgerichtes, der besagt: Die Ausschaffung muss verhältnismässig sein - unter allen Aspekten im Verhältnis von Strafe, Verschulden im Strafverfahren und Anwesenheitsdauer in der Schweiz sowie der Integrationsverhältnisse in der Schweiz. Das heisst, die Ausschaffung muss immer überprüft werden, selbst wenn eines dieser Delikte erfüllt ist.
Herr Schwander will das jetzt mit diesem Minderheitsantrag durchbrechen. Wir lehnen das ab. Wir sind auf der Linie der bisherigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung und sind auch der Meinung, dass die Ausschaffungs-Initiative nur verfassungskonform ausgestaltet werden darf. Sicher aber können wir jetzt nicht in einer Schnelldebatte bei der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches die Umsetzungsdiskussion zur Ausschaffungs-Initiative führen. Das wäre nicht einmal im Interesse der SVP. Denn sie will ja nicht, dass ihre Initiativen unseriös behandelt werden - Herr Brand nickt -, sondern sie will, dass mit der nötigen Klarheit, der nötigen Tiefe tatsächlich ein gesetzgeberischer Prozess erfolgt. Deswegen wird es nächsten Donnerstag, also in einer Woche, Aufgabe der Kommission für Rechtsfragen sein - dann vor allem auch der SPK -, zu sagen, wie nun mit der Ausschaffungs-Initiative umzugehen ist.
Heute empfehle ich Ihnen, den Antrag der Minderheit III (Jositsch) anzunehmen und gegen die Mehrheit und gegen den Antrag der Minderheit II (Schwander) zu stimmen.