Minder Thomas · Ständerat · 2013-09-10
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-10
Wortprotokoll
Dass in Amerika das Department of Justice gegen Personen ermittelt und Anklagen erhebt, ist nichts Aussergewöhnliches; man könnte fast sagen: It's daily business. Das Department of Justice untersucht nicht nur gegen Banken, Broker und Rohstoffhändler, auch Firmen wie IBM, Siemens, Samsung und Pharmagesellschaften befinden sich auf seiner Anklageliste. Novartis wurde kürzlich mit der höchsten Busse aller Zeiten für eine Schweizer Pharmafirma von 423 Millionen Dollar belegt. Sie erkennen also: Es kümmert die Amerikaner keinen Deut, was wir hier machen, und das gilt auch für diese Motion. Wenn die Schweizer Pharmafirmen schreien, weil sie in den USA angeklagt werden, machen wir dann ein weiteres Mitarbeiterschutzgesetz für die Pharmaindustrie?
Jene, die glauben, mit einem neuen Arbeitsschutzgesetz für Bankangestellte sei es getan, liegen falsch. Sogar Herr Ambühl hat an seiner Pressekonferenz eingesehen, dass sich die Amerikaner über die Rechtsstaatlichkeit und über unsere Bundesgesetze hinwegsetzen. Er sagte: "Den Rechtsstaat kann man nicht wegen des Verschuldens einiger Bankiers opfern." Meine Bemerkung: Eine späte Einsicht ist auch eine Einsicht. Neuerdings konnten wir lesen, dass die Amerikaner die Jagd nach Steuersündern ausweiten. US-Bürger, welche den Pass abgegeben haben, dürfen nicht mehr nach Amerika einreisen, bis sie bewiesen haben, dass sie dies nicht aus steuerrechtlichen Gründen getan haben.
Die Amerikaner werden auch in Zukunft mit aller Vehemenz versuchen, ihre Bussen- und Steuereinnahmen zu optimieren; daran ändert auch der soeben unterschriebene Vertrag nichts. Den Amerikanern ist es egal, ob wir es dem Arbeitgeber gesetzlich verbieten, die Namen und Daten seiner Mitarbeiter auszuhändigen. Für eine solche Selbstverständlichkeit braucht es kein Bundes- und auch kein Bankenbranchengesetz.
Schliesslich war das nicht nur unseren Banken und den Amerikanern egal, sondern auch unserem Bundesrat. Auch er willigte ein, Mitarbeiter- und Kundendaten herauszugeben, obwohl es ein Bankkundengesetz gibt. Diese Motion würde nur dann nützen, wenn Sie gleichzeitig dem Bundesrat die Möglichkeit des Rückgriffs auf das Notrecht stutzten, hat er doch bewiesen, dass er es in Sachen US-Steuerstreit mit den vorhandenen Gesetzen nicht allzu genau nimmt.
Wir helfen den Bankangestellten mit solchen Gesetzen nicht - wohlverstanden: ausgelöst durch amerikanischen Druck. Wir helfen ihnen nur, wenn endlich die Organmitglieder, also Verwaltungsräte, die Geschäftsleitungsmitglieder und die obersten Chefs, zur Rechenschaft und zur Verantwortung gezogen werden. Banken, insbesondere die Grossbanken, sind hierarchisch gegliedert, das heisst, dass die Mitarbeiter nur machen, was ihre Vorgesetzten verlangen und erlauben. Die Mitarbeiter verletzen kein Qualified Intermediary Agreement von sich aus. Sie nehmen auch nicht von sich aus nach dem 28. Februar 2009 noch US-Geld entgegen. Das hat die Chefetage alles abgenickt, die Organmitglieder haben diese Strategien bewilligt.
Eine Frage habe ich in diesem Zusammenhang, werte Frau Bundesrätin: Wo steht in dieser Motion geschrieben, dass die Bankenobersten nicht auch noch geschützt werden? Bekanntlich sind Geschäftsleitungsmitglieder auch Angestellte. Das wäre nach dem, was alles vorgefallen ist, ja ein Wahnsinn und wäre gerade gegen die aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprinzipien.
Wir brauchen kein solches Mitarbeiterschutzgesetz, auch wenn der Nationalrat klar Ja gesagt hat - wohlverstanden: für eine Branche und auf Druck eines einzigen Landes. Ich habe es angetönt: Was machen Sie, wenn morgen die Pharmabranche und übermorgen die Uhrenbranche auch ein solches Gesetz wollen? Was machen Sie, wenn morgen eine Branche ein Gesetz will und vielleicht nicht die Mitarbeiter, aber eine andere Stakeholdergruppe schützen will? Für den Schutz ihrer Mitarbeiter sind noch immer die Chefs verantwortlich und nicht die Politik. Wir machen hier drin Bundesgesetze und nicht Notgesetze für Partikularinteressen.
Frau Bundesrätin, es überrascht mich extrem, dass Sie dieser Motion zustimmen; im Nationalrat haben Sie sich so geäussert. Es ist mir schleierhaft, warum Sie einer Branche, die in den letzten Jahren viel Blödsinn gemacht hat und Sie Jahr für Jahr mit Hiobsbotschaften beschäftigt, noch immer zu Hilfe eilen, sogar im Eilzugstempo. Es ist nicht Aufgabe des Staates, sich in die Privatwirtschaft einzumischen. Nach jahrelangem Hickhack kennen wir das imperialistische Getue und die Drohungen der Amerikaner zur Genüge. Eine juristische Person muss sich selber gegen die Amerikaner wehren und ihre Probleme selbst lösen, so, wie es Novartis und unzählige andere Firmen in Amerika auch tun mussten. Das war die Message des Parlamentes bei der Lex USA. In diesem Kontext ist auch diese Motion zu verstehen. Genau darum braucht es kein Mitarbeiterschutzgesetz. Strafrechtliche Probleme von Schweizer Firmen im Ausland sind nicht Sache der Regierung und der Politik und auch nicht Gegenstand von neuen Gesetzen.
Eine seriös und verlässlich operierende Schweizer Aktiengesellschaft braucht kein Mitarbeiterschutzgesetz - schon gar nicht deshalb, weil Uncle Sam droht. Es wäre viel weiser, unsere Banken aufzufordern, gar nicht erst mit den USA oder mit amerikanischen Kunden Geschäfte zu tätigen, sind sie doch mit vielen ihrer Akquisitionen, wenn nicht mit fast allen ihren Akquisitionen in den USA - ich spreche von den beiden Grossbanken - ganz gehörig auf die Schnauze gefallen und haben Milliarden in den Sand gesetzt. Denken Sie nur an all die fehlgeschlagenen Firmenzukäufe unserer beiden Grossbanken.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen und damit dem Bundesrat und dem Nationalrat nicht zu folgen. Wir dürfen nicht für jedes Partikularinteresse und nur deshalb, weil ein Land unsere Souveränität nicht respektiert, gleich ein neues Bundesgesetz erlassen.