Gross Jost · Nationalrat · 2000-03-07
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-07
Wortprotokoll
Sie haben gesagt, Frau Bundesrätin, Artikel 105 OG bilde schon in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein wesentliches Korrektiv, weil dort bei willkürlicher Sachverhaltfeststellung die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen werden könne. Wir wissen, dass das beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in einem Siebtel der Fälle der Fall ist. Wissen Sie, bei wie viel Promille der Fälle beim Bundesgericht dies der Fall ist? Liegt das unter einem Prozent oder vielleicht über einem Prozent?